Bahnhofsbrief

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Bahnhofsbrief der Schlafwagengesellschaft Cook in Zürich.

Ein Bahnhof-Brief bzw. eine Bahnhofssendung war eine spezielle Versandform für Briefe, die vom Absender im Bahnhof direkt am Bahnpostwagen aufgegeben wurden und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Zielbahnhof in Empfang zu nehmen war.

Diese Briefe fanden unter anderem Verwendung für Mitteilungen an das Bahnhofs und Zugspersonal. Diese Briefe hatten dann als Adresse einen sogenannten Laufzettel, welcher vermerkte wo der Brief überll durch musste.

Berühmte Firmen die mit Bahnpostbriefen Arbeiteten waren Schlafwagen Reisegesellschaften wie die Gesellschaft Cook. Diese teilten den Bahnhöfen und dem Zugspersonal in dieser Form mit wie die Schlafwagen besetzt, resp. belegt sind.



Da die Post aber das Monopol an der Briefpostbeforderung besass, 
musste der Bahnhofsbrief, obwohl er nicht durch die Post 
befördert wurde, mit 30 Rp Frankiert und von einer Poststelle 
entwertet werden. Banhofsbriefe sind grosse Seltenheiten in der 
Philatelie.

Ein weiterer Dienst für Bahnhofsbriefe, waren die Zeitungs-Bahnhofsbriefe.

Gesucht über Bahnhofsbriefe
Bahnhofsbrief für Zeitungssachen.
- Von wann bis wann waren Bahnhofsbriefe verwendet worden?
- Bilder von weiteren Bahnhofsbriefen


Eilbriefe[Bearbeiten]

Bei einem Eilbrief ist in erster Linie die Geschwindigkeit massgebend, in der der Brief beim Empfänger angekommen ist. In der Philatelie wird normalerweise unterschieden zwischen dringlich und Express. Der Express Brief wurde nur innerhalb der Grenze schnell befördert, kostet aber auch nur einen kleinen Beitrag mehr. Der dringlich oder eiligst Brief galt als Expressbrief über die Landesgrenze hinaus. Dies haben wir dem Weltpostverien zu verdanken. Dieser kostete aber auch ein mehrfaches des normalen Portos. Dann sind da als Eilbrief eben auch noch der Bahnhofsbrief geführt, dies war die schenllste Beförderungsart für einen Brief. Meist erreichte er sein Ziel innert weniger Minuten oder Stunden, halt immer mit der Bahn durch die Bahn bevördert. Während die Express oder dringlichbirefe auf den Bahnstellen noch in Postsäcken zum Umverteilen lagen konnte der Bahnhofsbrief vom Schaffner dem Bahnhofswärter übergeben werden. Obwohl diese Briefe durch die Bahn bevördert und ausgeliefert wurden gilt wegen des Posthoheitsgesetzt, welches verlangte dass jeder Brief der Befördert wird mit einer von der Post gültigen Frankierung versehen werden muss, als Postgeschichtliches Dokument.

Gesucht über Eilsendungen
- Ab wann wurden Express und dringlich Briefe so unterschieden. 
- welches Postgesetz war dafür zuständig.

Referenzen[Bearbeiten]