Kategorie:Halbierungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Halbierungen von Breifmarken wurden von der Post teils geduldet, oder wie beim Italien Profisorium sogar angeordnet. Sie sind aber in der Philatelie immer etwas spezialles und daher auch entsprechend gesucht.

Entegegen der normalen GesetzesmÀssigkeiten ist es bei den Halbierungen mit deren HÀufigkeit des Vorkommens genau umgekehrt. Je Àlter desto höher die Wahrscheindlichkeit eine zu finden.

Bei den Halbierungen handelt es sich nicht immer nur um Halbierungen, es gab auch Drittelungen und Viertelungen. Auch etwas ganz spezielles war es wen der Postbeamte, aus zwei halbierungen wieder eine ganze Marke marke, diese also zummenklebte.

Halbierungen sind eigentlich immer SammelwĂŒrdig. Ab den stehenden Helvetia, davon gehe ich aus, sind es Machefrankaturen, da diese aber noch in die Altschweiz Briefmarkensammler fallen (ab 1843-1900), werden diese, solange der Brief Portogerecht Frankiert ist, als Seltenheiten angesehen. Von der Post aber klar verboten. Auch von Marken danach sind noch Halbierungen bekannt, sie werden aber immer seltener. Solange die Frankatur Prtogerecht ist, lĂ€sst sich sowas immer in einer Sammlung verwenden.

Erlaubte Halbierungen, von der Post teilweise sogar angeordnet, waren:

- Rayon Halbierungen - Strubel Halbierungen

Verboten aber gedultete Halbierungen waren:

- sitzende Helvetia Halbierungen - stehende Helvetia Halbierungen

Verboten, auf allen was danach kam. Aber auch hier gibt es einige Ausnahmen, wo ein brief mit einer halbierung Portogerecht frankiert wurde. Es sind Frankaturen die aus gefÀlligkeit vom Postschlaterbeamten akzeptiert wurden.

Unterkategorien

Diese Kategorie enthÀlt nur folgende Unterkategorie.

Seiten in der Kategorie «Halbierungen»

Folgende 6 Seiten sind in dieser Kategorie, von 6 insgesamt.