Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»
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ein halbes Pfund = 250 Gramm im Einzelnen nicht überschreiten. | ein halbes Pfund = 250 Gramm im Einzelnen nicht überschreiten. | ||
− | == Artikel 5 | + | == Artikel 5. == |
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+ | Briefporto.. | ||
Das Porto für die Briefe zwischen den beiden Staatsgebieten | Das Porto für die Briefe zwischen den beiden Staatsgebieten | ||
Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät einerseits, | Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät einerseits, |