Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»
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etwa verwendeten Freimarken. | etwa verwendeten Freimarken. | ||
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Hinsichtlich des Porto für Waarenproben sollen die nämlichen | Hinsichtlich des Porto für Waarenproben sollen die nämlichen | ||
Bestimmungen massgebend sein, wie solche im Artikel 6 bezüglich | Bestimmungen massgebend sein, wie solche im Artikel 6 bezüglich |