Bearbeiten von «Beurkundungsgebühr»

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[[Datei:Fiskalphilatelie-001.jpg|thumb|280px|Portomarke als Fiskalmarke 1878]]
 
[[Datei:Fiskalphilatelie-001.jpg|thumb|280px|Portomarke als Fiskalmarke 1878]]
 
[[Datei:Fiskalphilatelie-002.jpg|thumb|280px|Portomarke als Fiskalmarke 1881]]
 
[[Datei:Fiskalphilatelie-002.jpg|thumb|280px|Portomarke als Fiskalmarke 1881]]
[[Datei:1865-Fiskalbrief-Burgdorf-Lokal.jpg|thumb|280px|1865 Fiskalmarke auf auf unfrnakiertem Brief. Die Gebühr hätte per nachnahme eingezpgen werden sollen, wurde vermutlich im Voraus oder im Nachhinein bezahlt.]]
 
  
 
Wenn die Notariate keine [[Fiskalmarken]] mehr zur Verfügung hatten, wurde die Stempelgebühr / Gebühr mit Portomarken beglichen.
 
Wenn die Notariate keine [[Fiskalmarken]] mehr zur Verfügung hatten, wurde die Stempelgebühr / Gebühr mit Portomarken beglichen.
 
Diese Art der Verrechnung ist sehr selten.
 
Diese Art der Verrechnung ist sehr selten.
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