Bearbeiten von «Muster ohne Wert»
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== Vorphila == | == Vorphila == | ||
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== [[Kantonals]] == | == [[Kantonals]] == | ||
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Tarif vom 2 und 4 Juni 1849, wird beriets der versand von Warenmustern behandelt. | Tarif vom 2 und 4 Juni 1849, wird beriets der versand von Warenmustern behandelt. | ||
Warenmuster die entweder alleinen oder mit einem einfachen Brief versandt werden, und als solche leicht erkennbar sind, werden bis auf das gewicht 1 Pfund (250gr) wie Briefe behandelt, jedoch nach dem Tarif der Packete taxiert, daher: | Warenmuster die entweder alleinen oder mit einem einfachen Brief versandt werden, und als solche leicht erkennbar sind, werden bis auf das gewicht 1 Pfund (250gr) wie Briefe behandelt, jedoch nach dem Tarif der Packete taxiert, daher: | ||
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Schwerere Mustersendungen unterliegen fortlaufend der Taxe des Fahrposttarifs | Schwerere Mustersendungen unterliegen fortlaufend der Taxe des Fahrposttarifs | ||
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== [[Rayon]] == | == [[Rayon]] == | ||
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== [[Strubel]] == | == [[Strubel]] == | ||
− | [[Datei: | + | [[Datei:Nidau-bei Forster2014.jpg|thumb|20.5.1848]] |
− | [[Datei: | + | [[Datei:Nidau-bei Forster2014.jpg|thumb|20.5.1848]] |
+ | [[Datei:Gaertner20141007-12480.jpg|thumb|Teilfrankiert nach Barcelona]] | ||
Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden. | Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden. | ||
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Diese Auflistung zeigt, dass die Tarife für Muster-ohne-Wert-Sendungen von geringerem Gewicht und für weite Distanzen viel höher als die Taxe für gewöhnliche Briefe und somit für den Absender stark nachteilig waren. | Diese Auflistung zeigt, dass die Tarife für Muster-ohne-Wert-Sendungen von geringerem Gewicht und für weite Distanzen viel höher als die Taxe für gewöhnliche Briefe und somit für den Absender stark nachteilig waren. | ||
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Ein Beispiel mach dies verdeutlichen.<br> | Ein Beispiel mach dies verdeutlichen.<br> | ||
− | Bei einem minimalen Gewicht von 1/2 | + | Bei einem minimalen Gewicht von 1/2 Lot für eine Distanz von 40 Wegstunden, betrug die Briefposttaxe 15Rp., die Fahrposttaxe jedoch 60Rp. |
− | Erst ab einem Gewicht von 3 bis 3 1/2 | + | Erst ab einem Gewicht von 3 bis 3 1/2 Lot (7. Gewichtsstufe) waren die Taxen für Briefe und Muster-Sendungen für die Distanz von 40 Wegstunden, gleich hoch. |
− | Eine solche Benachteiligung war aber nicht beabsichtigt, im Gegenteil war der Bundesrat immer bestrebt, den wirtschaftlichen Verkehr durch einen billigen und schnellen Transport von | + | Eine solche Benachteiligung war aber nicht beabsichtigt, im Gegenteil war der Bundesrat immer bestrebt, den wirtschaftlichen Verkehr durch einen billigen und schnellen Transport von Warenmustern zu fördern. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Postbeamten in vielen Fällen leichtgewichtige Warenproben entgegen dem Gesetz mit den tieferen Brieftaxen belasteten. |
Mit dem neuen Posttaxen-Gesetz von 1862 sollte diese Praxis per 1. Juni 1862 ihre offizielle Anerkennung finden. | Mit dem neuen Posttaxen-Gesetz von 1862 sollte diese Praxis per 1. Juni 1862 ihre offizielle Anerkennung finden. | ||
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+ | == [[Sitzende Helevtia]] == | ||
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'''15.8.1868 Tarif No 3 Die Beförderung von Briefpostgegenständen''' | '''15.8.1868 Tarif No 3 Die Beförderung von Briefpostgegenständen''' | ||
− | Diese unterliegen der obligatorischen | + | Diese unterliegen der obligatorischen frankierung zur Taxe der gewöhnlichen Erhebung nebst einer fixen Rekommandationsgebühr von 25 Rp. Wenn ein Rückschein (Empfangsbescheinigung des Adressaten [Form Nr 210, alt Nr. 48]) verlangt wird, so ist hierfür bei der aufgabe eine weitere gebühr von 25 Rp zu entrichten. |
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+ | '''27.1.1869 Tarif No 7 Die Beförderung von Briefpostgegenständen im Verkehr mit Belghien und den weiter gelegenen Ländern''' | ||
7. Diese erhebungen haben folgenden Bedingungen zu entsprechen | 7. Diese erhebungen haben folgenden Bedingungen zu entsprechen | ||
− | + | a. Sie müssen bis an den Bestimmungsort frankiert sein. | |
− | + | b. Die Sendungen dürfen keinen verkäuflichen Werth darbieten. | |
− | + | c. Sie müssen unter Band versandt werden, so dass der Inhalt leicht erkannt werden kann. | |
− | + | d. Sie dürfen keine weiteren handschriftlichen Mitteilungen enthalten als die Adressee , eine Fabrik oder Handelsmarke, Ordnungsnummern und Preisangaben | |
− | + | e. Das maximum des Gewichts ist auf 300 Grammen (3/5 ???) festgesetzt | |
− | + | f. Sie dürfen weder in höhe noch in breite oder länge mehr als 25 centimeters (8 3/4 Zoll) messen. | |
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8. Warenmuster welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht befördert. | 8. Warenmuster welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht befördert. | ||
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