Bearbeiten von «UPU 1900 Letzttag Frankaturen»
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Gemäss Postreglement war der letzte zu verwendete Tag der UPU 1900 Marken am Postschalter der Montag 31.12.1900. | Gemäss Postreglement war der letzte zu verwendete Tag der UPU 1900 Marken am Postschalter der Montag 31.12.1900. | ||
− | Danach durften diese Marken weder herausgegeben noch sonstig | + | Danach durften diese Marken weder herausgegeben noch sonstig Postalisch Verwendet werden. Der Psotschalter hätte später verwendete Marken austaxieren (durchstreichen) müssen, weiter durften solche Maren nicht mehr gestempelt werden. |
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[[Image:1900UPU0177.jpg|right|thumb|300px|Letzttagstempel als Posteinwurfsendung]] | [[Image:1900UPU0177.jpg|right|thumb|300px|Letzttagstempel als Posteinwurfsendung]] | ||
Eine Ausnahme bildeten die Posteinwurfsendungen. Briefe die an öffentlichen Briefkästen eingeworfen wurden. | Eine Ausnahme bildeten die Posteinwurfsendungen. Briefe die an öffentlichen Briefkästen eingeworfen wurden. | ||
− | Die Marke hatte Ihre Gültigkeit bis zum 31.12.1900 | + | Die Marke hatte Ihre Gültigkeit bis zum 31.12.1900 Mitternach. Dies bedeutete dass wenn die Leerung der Briefkästen erst am 1.1.1901 erfolgte, musste die UPU 1900 von der Post noch abgestempelt werden. So ist nach einem Artikel von A. Döflinger in der SBZ dieser letzttagsstemepel erklärbar. |
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<br style="clear:both;"/> | <br style="clear:both;"/> | ||
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− | [[Image:19010101 UPU 10 Rp rot + 10 Rp. Ziffer.JPG|right|thumb|300px| | ||
Kuriositäten sind dann Briefe mit UPU 1900 die nach dem 1.1.1901 abgestempelt wurden. | Kuriositäten sind dann Briefe mit UPU 1900 die nach dem 1.1.1901 abgestempelt wurden. | ||
− | Erstens hätte der Postbeamte diese Marken nicht abstempeln dürfen, Dieser | + | Erstens hätte der Postbeamte diese Marken nicht abstempeln dürfen, Dieser Breif hätte nachtaxiert werden müssen un der Empfänger hätte das porto dann zahlen müssen. |
− | + | E ist bis heute ungeklärt was hätte geschenen müssen, wenn die Post einen Briefkasten satt am 1.1.1901 erst am 2.1.1901 geleert hätte, wäre dann die Marke noch gültig gewesen? Die Post konnte dem Versender nicht nachweisen dass der Brief nach dem 31.12.1900 eingeworfen wurde, demnach hätte sie den Brief akzeptieren müssen. | |
Der nebenan abgebildete Brief, ist eine solche Kuriosität, denn er wirft einige Fragen auf die so nicht beantwortet werden können. | Der nebenan abgebildete Brief, ist eine solche Kuriosität, denn er wirft einige Fragen auf die so nicht beantwortet werden können. | ||
− | - Abstempelung der Marken vom 2.1.1901 (ein | + | - Abstempelung der Marken vom 2.1.1901 (ein tag nach Verwendungsmöglichkeit) |
- Die UPU Marke hätte an diesem Tag nicht gestempelt werden dürfen | - Die UPU Marke hätte an diesem Tag nicht gestempelt werden dürfen | ||
- Der Brief ist kein Charge, was das Porto von 20Rp rechtfertigen würde. | - Der Brief ist kein Charge, was das Porto von 20Rp rechtfertigen würde. | ||
− | - Der Brief trägt | + | - Der Brief trägt keine Gewichtsvermerk, könnte aber übergewichtig gewesen sein. |
− | + | - Der Breif könnte auch schlicht überfrankiert sein, allerding warum ist die UPU marke gestemeplt. | |
− | - Der Breif könnte auch schlicht überfrankiert sein, allerding warum ist | + | - Eine weiter Erklärung: Der Postbeamte bemerkte zu spät dass die UPU ungültig war, und klebte eine |
− | + | Ziffer Marke fürs Porto bei, vergass aber die UPU Marke durchzustreichen / Auszutaxieren. | |
− | - Eine weiter Erklärung: Der Postbeamte bemerkte zu spät | ||
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