Bearbeiten von «Warenbegleitbriefe»
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Die Besoldung des Bestäter-Amtes beträgt für alles Gut | Die Besoldung des Bestäter-Amtes beträgt für alles Gut | ||
1 kr. pro Centner für das Abladen und 2 kr. für das Aufladen. Diese Einnahmen werden in eine gemeinsame Kasse gesammelt, und nachdem aus derselben die jährlichen sämtlichen Bureau-kosten und Löhne der Unter-Bediensteten bestritten worden, wird der Ueberrest zu gleichen Teilen unter die beiden Bestäter verteilt." | 1 kr. pro Centner für das Abladen und 2 kr. für das Aufladen. Diese Einnahmen werden in eine gemeinsame Kasse gesammelt, und nachdem aus derselben die jährlichen sämtlichen Bureau-kosten und Löhne der Unter-Bediensteten bestritten worden, wird der Ueberrest zu gleichen Teilen unter die beiden Bestäter verteilt." | ||
− | Als Illustration der Geldsendungen zeigen wir einen Begleitbrief für eine solche Sendung aus dem Jahre 1829. | + | Als Illustration der Geldsendungen zeigen wir einen Begleitbrief für eine solche Sendung aus dem Jahre 1829. Sie ist vom |
− | + | Factor Fugli unterzeichnet für ein versiegeltes Group mit 800 Talern, wofür er 1 Gulden (fl.) Spesen verrechnete. Es | |
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− | Sie ist vom Factor Fugli unterzeichnet für ein versiegeltes Group mit 800 Talern, wofür er 1 Gulden (fl.) Spesen verrechnete. Es | ||
dürften in diesem Zusammenhang noch einige historische Belange über die Schiffahrt und den Transport um Zürich und den Zürich-see von Interesse sein: | dürften in diesem Zusammenhang noch einige historische Belange über die Schiffahrt und den Transport um Zürich und den Zürich-see von Interesse sein: | ||
Am Anfang des 17. Jahrhunderts sperrte Mailand die Bündner-pässe was zur Folge hatte, dass die Transporte über den Gott-hard gingen. Von Zürich aus wurde dazu der Seeweg nach Horgen, Wädenswil oder Richterswil gewählt. Diese drei Orte unter-hielten eine sog. Sust, also einen spesenfreien Umschlagplatz. In Wädenswil gibt es noch heute einen Platz "Sustplatz" genannt. Aus einer Eingabe der Schiffleutezunft vom 30.VIII und 9. IX. 1603 an den Zürcherrat erfahren wir, dass die Zürcher diesen Verkehr Für sich beanspruchten. Die übrigen Ortschaften sollten sich hingegen auf den Lokalverkehr beschränken. | Am Anfang des 17. Jahrhunderts sperrte Mailand die Bündner-pässe was zur Folge hatte, dass die Transporte über den Gott-hard gingen. Von Zürich aus wurde dazu der Seeweg nach Horgen, Wädenswil oder Richterswil gewählt. Diese drei Orte unter-hielten eine sog. Sust, also einen spesenfreien Umschlagplatz. In Wädenswil gibt es noch heute einen Platz "Sustplatz" genannt. Aus einer Eingabe der Schiffleutezunft vom 30.VIII und 9. IX. 1603 an den Zürcherrat erfahren wir, dass die Zürcher diesen Verkehr Für sich beanspruchten. Die übrigen Ortschaften sollten sich hingegen auf den Lokalverkehr beschränken. | ||
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I. Die grosse Schiffahrt, welche Zürich, Glarus und Schwyz gemeinsam hatten und den Verkehr nach Bünden vermittelte. | I. Die grosse Schiffahrt, welche Zürich, Glarus und Schwyz gemeinsam hatten und den Verkehr nach Bünden vermittelte. | ||
2. Die Schiffahrt zu Lachen. Diese stützte sich auf ein Ab-kommen von 1579 zwischen Zürich und Schwyz. Jeder Schiffs-eigentümer konnte seine Ware selbst führen. | 2. Die Schiffahrt zu Lachen. Diese stützte sich auf ein Ab-kommen von 1579 zwischen Zürich und Schwyz. Jeder Schiffs-eigentümer konnte seine Ware selbst führen. | ||
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