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Ein Spezieller Tarif wurde vom 1.7.1876 bis 30.6.1971 fĂŒr eine Beförderung bis zu 30km Luftlinie von Postamt zu Postamt angewandt. Diese Regelung galt nur zwischen der Schweiz,Lichtenstein (bis 1922) Deutschland, Österreich und Frankreich, Die Posthalter hattn eine Liste der im [[Grenzkreis]] liegenden Ortschaften zu beachten. Diese TaxermĂ€ssigung im Grenzverkehr tritt nur bei Briefpost ein. Diese Briefe tragen den Stempel [[RL]] ([[Rayon Limitrophe]] = [[Grenzrayon]])
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Die Bewohner im Grenzbereich, beiderseits der Schweizer Grenze, hatten die Möglichkeit, Briefe zu einem ermÀssigten Tarif zu verschicken. Man nannte diesen Bereich [[Grenzrayon]], [[Rayon Limitrophe]] ([[RL]]) oder [[Port Frontalier]]. Auf den Poststellen in diesem Bereich waren Listen vorhanden, aus welchen ersichtlich war, von welchen Ortne im beidseitigen Grenzbereich der R-Tarif angewandt werden konnte. Die Listen der einzelnen Poststellen war unterschiedlich, auf die umligenden Orte hingehend, angefertigt worden.
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Die Idee war es, dass Postsendungen ins Ausland, innerhalb des [[Grenzbereiches]] (definierte Distanz / Luftlinie), nicht teurer sein sollten als ein Inlandbrief im Fernbereich.
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Die Belege aus der Schweiz ins angrenzende Ausland, sollten mit einem [[RL]] Stempel (Stempelgruppe 14A und 14 B) auf dem Beleg gekennzeichnet werden. Diese Regel wurde jedoch nicht immer eingehalten, teils auch weil der [[RL]] Stempel nicht auf allen Poststellen verfĂŒgbar war.

Aktuelle Version vom 26. Januar 2013, 01:10 Uhr

Die Bewohner im Grenzbereich, beiderseits der Schweizer Grenze, hatten die Möglichkeit, Briefe zu einem ermÀssigten Tarif zu verschicken. Man nannte diesen Bereich Grenzrayon, Rayon Limitrophe (RL) oder Port Frontalier. Auf den Poststellen in diesem Bereich waren Listen vorhanden, aus welchen ersichtlich war, von welchen Ortne im beidseitigen Grenzbereich der R-Tarif angewandt werden konnte. Die Listen der einzelnen Poststellen war unterschiedlich, auf die umligenden Orte hingehend, angefertigt worden.

Die Idee war es, dass Postsendungen ins Ausland, innerhalb des Grenzbereiches (definierte Distanz / Luftlinie), nicht teurer sein sollten als ein Inlandbrief im Fernbereich. Die Belege aus der Schweiz ins angrenzende Ausland, sollten mit einem RL Stempel (Stempelgruppe 14A und 14 B) auf dem Beleg gekennzeichnet werden. Diese Regel wurde jedoch nicht immer eingehalten, teils auch weil der RL Stempel nicht auf allen Poststellen verfĂŒgbar war.