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(Die 35 Rp. Frankatur aus Luzern 1.6.1866, war gĂŒltig fĂŒr die Spedierung von einer Sendung pro 10 Gramm Gewicht auf dem Landweg bis zur Italienische/ römischen Grenze. Ăblicherweise wurden solche Brief emit 6 Bajocchi taxiert, es war der Transfer vâŠ) |
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Aktuelle Version vom 10. Juli 2016, 15:49 Uhr
Die 35 Rp. Frankatur aus Luzern 1.6.1866, war gĂŒltig fĂŒr die Spedierung von einer Sendung pro 10 Gramm Gewicht auf dem Landweg bis zur Italienische/ römischen Grenze.
Ăblicherweise wurden solche Brief emit 6 Bajocchi taxiert, es war der Transfer von der Grenze Kirchenstaat bis zum EmpfĂ€nger. Allerdings galt im Kirchenstaat eine Gewichtsprogression pro 7.5 Gramm, nicht wie in Italien bei 10 Gramm, der Brief war demnach ĂŒber 7.5 Gramm schwer aber unter 10 Gramm, somit wurde im Kirchenstaat beim Empfönger die doppleten Taxe fpr die zwiete Gewichtsstufe eingezogen.
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aktuell | 15:49, 10. Jul. 2016 | 1'550 Ă 1'204 (123 KB) | WikiAdmin (Diskussion | BeitrĂ€ge) | Die 35 Rp. Frankatur aus Luzern 1.6.1866, war gĂŒltig fĂŒr die Spedierung von einer Sendung pro 10 Gramm Gewicht auf dem Landweg bis zur Italienische/ römischen Grenze. Ăblicherweise wurden solche Brief emit 6 Bajocchi taxiert, es war der Transfer v⊠|
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