Beurkundungsgebühr: Unterschied zwischen den Versionen
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− | [[Datei:Fiskalphilatelie-001.jpg|thumb|280px|Portomarke als Fiskalmarke]] | + | [[Datei:Fiskalphilatelie-001.jpg|thumb|280px|Portomarke als Fiskalmarke 1878]] |
− | [[Datei:Fiskalphilatelie-002.jpg|thumb|280px|Portomarke als Fiskalmarke]] | + | [[Datei:Fiskalphilatelie-002.jpg|thumb|280px|Portomarke als Fiskalmarke 1881]] |
+ | [[Datei:1865-Fiskalbrief-Burgdorf-Lokal.jpg|thumb|280px|1865 Fiskalmarke auf auf unfrnakiertem Brief. Die Gebühr hätte per nachnahme eingezpgen werden sollen, wurde vermutlich im Voraus oder im Nachhinein bezahlt.]] | ||
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+ | Wenn die Notariate keine [[Fiskalmarken]] mehr zur Verfügung hatten, wurde die Stempelgebühr / Gebühr mit Portomarken beglichen. | ||
+ | Diese Art der Verrechnung ist sehr selten. |
Aktuelle Version vom 4. Oktober 2022, 17:04 Uhr
Wenn die Notariate keine Fiskalmarken mehr zur Verfügung hatten, wurde die Stempelgebühr / Gebühr mit Portomarken beglichen. Diese Art der Verrechnung ist sehr selten.