Eilsendung Sitzende Helvetia 1862-1882: Unterschied zwischen den Versionen
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|| [[Image:Express 00000.jpg|right|thumb|220px| Die Brieftaxe aus Meienfeld 2.10.1870 war 10 Rp., die EinschreibegebĂŒhr 10 Rp. FĂŒr die 5.2km (3x2 km = 3x 1/2 h) messende Strecke von Chur nach Trimmis ergab sich der Betrag von Fr. 1.50 (3x 50 Rp. fĂŒr 3 x 2km total also Fr. 1.70. Ab 1.9.1868 war Einschrieben nicht mehr obligatorisch, Tarif: 1.1.1868-31.8.1871.]] | || [[Image:Express 00000.jpg|right|thumb|220px| Die Brieftaxe aus Meienfeld 2.10.1870 war 10 Rp., die EinschreibegebĂŒhr 10 Rp. FĂŒr die 5.2km (3x2 km = 3x 1/2 h) messende Strecke von Chur nach Trimmis ergab sich der Betrag von Fr. 1.50 (3x 50 Rp. fĂŒr 3 x 2km total also Fr. 1.70. Ab 1.9.1868 war Einschrieben nicht mehr obligatorisch, Tarif: 1.1.1868-31.8.1871.]] | ||
|| [[Image:Express-image01.JPG|right|thumb|220px| 2x ZNr.41 auf charchiertem Expressbrief in der zweiten Gewichtsklasse (15-250g)vom Bern 7.2.1874 nach Montreux. 20 Rp. Briefporto, 10 Rp. Charge Zuschlag und 30 Rp. Expresszuschlag fĂŒr 1/2 Stunde Weg vom EmpfĂ€ngerpostamt bis zum EmpfĂ€nger. Tarif: 1.9.1871-31-8.1876]] | || [[Image:Express-image01.JPG|right|thumb|220px| 2x ZNr.41 auf charchiertem Expressbrief in der zweiten Gewichtsklasse (15-250g)vom Bern 7.2.1874 nach Montreux. 20 Rp. Briefporto, 10 Rp. Charge Zuschlag und 30 Rp. Expresszuschlag fĂŒr 1/2 Stunde Weg vom EmpfĂ€ngerpostamt bis zum EmpfĂ€nger. Tarif: 1.9.1871-31-8.1876]] |
Version vom 8. MĂ€rz 2015, 21:54 Uhr
Express Zustellung Im November 1867 beschloss der Bundesrat, mit Wirkung ab Januar 1868 die Expresszustellung von Briefen im Inland einzufĂŒhren.
Diese Neuerung hat man schon acht Monate spĂ€ter dahingehend erweitert, dass die Eilzustellung auch fĂŒr andere Brief- und FahrpostgegenstĂ€nde sowie fĂŒr Sendungen nach Deutschland und Ăsterreich möglich wurde.
Gleichzeitig liess man die anfÀnglich obligatorische Rekommandierung (Charge) wieder fallen.
Solche Postsendungen mussten mit dem Vermerk «durch Expressen oder per Eilboten» versehen werden; Bezeichnungen wie «eiligst» oder «beförderlichst», die man manchmal auf Korrespondenzen sieht, bewirkten keine Zustellung durch Eilboten. Die Express-ZustellgebĂŒhren konnten sowohl vom Absender, als auch vom EmpfĂ€nger bezahlt werden und betrugen zusĂ€tzlich 3o Rappen fĂŒr die Zustellung innerhalb einer Distanz von einer Viertelstunde oder 1,2 Kilometer vom PostbĂŒro des Bestimmungsortes. Grössere Entfernungen kosteten 5o Rappen fĂŒr jede halbe Stunde, und bei Distanzen ĂŒber zwei Stunden erfolgte die Bestellung durch Staffetten, bei einer GebĂŒhr von einem Franken je halbe Stunde. FĂŒr Nachtbedienung wurde jeweils die doppelte Taxe verlangt. Ferner war vorgeschrieben, dass eine Eilsendung bei einer Viertelstunden-Distanz innert 4o, spĂ€ter gar nur 3o Minuten zu bestellen sei.
GemÀss einer Weisung mussten ab 1. September 1868 diese Zuschlagstaxen auf einem sogenannten Express-Bestellzeddel in Marken gedeckt werden. Das erklÀrt, warum Belege von Eilsendungen selten zu sehen sind; mit Ausnahme jener der ersten acht Monate tragen nur die in den Briefkasten gelegten und richtig frankierten Sendungen die volle Expresstaxe. HÀufiger trifft man normal frankierte Briefe mit der richtigen Express-Bezeichnung, auf denen Papierreste von den durch die Post zu Kontrollzwecken wieder entfernten Expressscheinen sichtbar sind. Aber auch von diesen Formularen sind nur wenige Exemplare erhalten geblieben.
Briefe die nach dem 1.9.1868 das Expressporto auf dem Umschlag, statt wie vorgeschrieben auf dem Expressbestellzeddel haben, sind vermutlich BriefkasteneinwĂŒrfe, nur bis auf wenige Ausnahmen sollten diese jedoch von der Post mit Boite gekennzeichnet sein. Eine Ausnahme könnte ein Postwageneinwurf sein.
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Suchbegriffe
Postsendung (Eilbrief, Eilkarte, Eilpaket, Express), die mit der schnellsten Postverbindung befördert wird.
Quellen
- F. Winterstein, P. Feser und A. MĂŒller ; Ăber die Frankaturen der Sitzenden Helvetia gezĂ€hnt.
- Tarifefreak; Postgeschichte