Beurkundungsgebühr: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wenn die Notariate keine Fiskalmarken mehr zur Verfügung hatten, wurde die Stempelgebühr / Gebühr mit Portomarken beglichen. | + | Wenn die Notariate keine [[Fiskalmarken]] mehr zur Verfügung hatten, wurde die Stempelgebühr / Gebühr mit Portomarken beglichen. |
Diese Art der Verrechnung ist sehr selten. | Diese Art der Verrechnung ist sehr selten. |
Version vom 6. Januar 2017, 09:03 Uhr
Wenn die Notariate keine Fiskalmarken mehr zur Verfügung hatten, wurde die Stempelgebühr / Gebühr mit Portomarken beglichen. Diese Art der Verrechnung ist sehr selten.