Grenzkreis: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
â | Ein Spezieller Tarif wurde vom 1.7.1876 bis 30.6.1971 fĂŒr eine Beförderung bis zu 30km Luftlinie von Postamt zu Postamt angewandt. Diese Regelung galt nur zwischen der Schweiz,Lichtenstein (bis 1922) Deutschland, Ăsterreich und Frankreich, Die Posthalter | + | Ein Spezieller Tarif wurde vom 1.7.1876 bis 30.6.1971 fĂŒr eine Beförderung bis zu 30km Luftlinie von Postamt zu Postamt angewandt. Diese Regelung galt nur zwischen der Schweiz,Lichtenstein (bis 1922) Deutschland, Ăsterreich und Frankreich, Die Posthalter hatten eine Liste der im [[Grenzkreis]] liegenden Ortschaften zu beachten. Diese TaxermĂ€ssigung im Grenzverkehr tritt nur bei Briefpost ein. Diese Briefe tragen den Stempel [[RL]] ([[Rayon Limitrophe]] = [[Grenzrayon]]) |
Version vom 19. September 2007, 00:11 Uhr
Ein Spezieller Tarif wurde vom 1.7.1876 bis 30.6.1971 fĂŒr eine Beförderung bis zu 30km Luftlinie von Postamt zu Postamt angewandt. Diese Regelung galt nur zwischen der Schweiz,Lichtenstein (bis 1922) Deutschland, Ăsterreich und Frankreich, Die Posthalter hatten eine Liste der im Grenzkreis liegenden Ortschaften zu beachten. Diese TaxermĂ€ssigung im Grenzverkehr tritt nur bei Briefpost ein. Diese Briefe tragen den Stempel RL (Rayon Limitrophe = Grenzrayon)