Bearbeiten von «Briefpostverkehr, Schweiz ins Ausland 1862-1883»

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| [[Image:18630521-Geneve-Paris-AbsendefrnakaturFuerChargeBrief-SiegelungStimmtNicht.jpg|right|thumb|300px|. 1863, Eine Absenderfrnakatur (Vorausfrankiert durch den Absender) für einen Chargierten Brief. Chargierte Briefe mussten spezielle nach Vorschrift versigelt werden. Dieser Brief trägt ein Siegel Rückseitig, was nicht der Vorschrift entsprach, daher konnte der Postschalterangestellte den Brief nicht versichert versenden und Stempelte die vorhandene Frankatur, ab ohne den Dienst der sich dahinter verbarg leisten zu müssen.]]
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