Datei:ExpressZofingen-Lenzburg1868.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

Wechseln zu: Navigation, Suche
("Inland Charge Express mit Distanzzuschlag" Ab 1. Jan 1868 wurde in der Schweiz die Expressbestellung eingefĂŒhrt, welche ausschliesslich den Weg von EmpfangpostbĂŒro zum Adressaten betraf. Die ersten 8 Monate mussten Expresssendungen eingeschrieben ver)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
"Inland Charge Express mit Distanzzuschlag"
 
"Inland Charge Express mit Distanzzuschlag"
  
−
Ab 1. Jan 1868 wurde in der Schweiz die Expressbestellung eingefĂŒhrt, welche ausschliesslich den Weg von EmpfangpostbĂŒro zum Adressaten betraf.
+
Ab 1. Jan 1868 wurde in der Schweiz die [[Express]]bestellung eingefĂŒhrt, welche ausschliesslich den Weg von EmpfangpostbĂŒro zum Adressaten betraf.
  
−
Die ersten 8 Monate mussten Expresssendungen eingeschrieben versandt werden! Ausserdem war Vorschrift, dass sie den vermerk " durch Expressen" oder "per Eilboten" auf der Adress-Seite aufweisen. Andere Formulierungen fanden keinen Akzeptanz.
+
Die ersten 8 Monate mussten [[Expresss]]endungen eingeschrieben versandt werden! Ausserdem war Vorschrift, dass sie den vermerk " durch Expressen" oder "per Eilboten" auf der Adress-Seite aufweisen. Andere Formulierungen fanden keinen Akzeptanz.
  
 
FĂŒr 1,2 km Zustellung oder 15 Minuten Zustellzeit waren ausser Brieftaxe und Einschreiben 20 Cts. Express-GebĂŒhr zu entrichten. GrĂŒssere Distanzen wurden pro 1/2 Stunde mit 50 Cts. berechnet.
 
FĂŒr 1,2 km Zustellung oder 15 Minuten Zustellzeit waren ausser Brieftaxe und Einschreiben 20 Cts. Express-GebĂŒhr zu entrichten. GrĂŒssere Distanzen wurden pro 1/2 Stunde mit 50 Cts. berechnet.

Aktuelle Version vom 17. Mai 2019, 15:20 Uhr

"Inland Charge Express mit Distanzzuschlag"

Ab 1. Jan 1868 wurde in der Schweiz die Expressbestellung eingefĂŒhrt, welche ausschliesslich den Weg von EmpfangpostbĂŒro zum Adressaten betraf.

Die ersten 8 Monate mussten Expresssendungen eingeschrieben versandt werden! Ausserdem war Vorschrift, dass sie den vermerk " durch Expressen" oder "per Eilboten" auf der Adress-Seite aufweisen. Andere Formulierungen fanden keinen Akzeptanz.

FĂŒr 1,2 km Zustellung oder 15 Minuten Zustellzeit waren ausser Brieftaxe und Einschreiben 20 Cts. Express-GebĂŒhr zu entrichten. GrĂŒssere Distanzen wurden pro 1/2 Stunde mit 50 Cts. berechnet.

Der Bestellweg vorliegenden Expressbriefes, aus Zofingen 31.1.1868, vom Ankunfts-PostbĂŒro Lenzburg nach Othmarsingen war ca. 5 km resp 1 Stunde. Dies bedeutete, dass die BestellgebĂŒhr bei Fr. 1.00 lag. (2x 1/2 Stunde a 50 Cts.). Hinzu kamen die 10 Cts. Brieftaxe + 10 Cts. ChargegebĂŒhr.

Die Frankatur von Fr. 1.20 (20 Cts. + Fr. 1.00, Zst.Nr. 32 + 36b) ist tarifgerecht und in dieser Form bisher nur 1x bekannt.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMasseBenutzerKommentar
aktuell10:35, 4. MĂ€r. 2015Vorschaubild der Version vom 4. MĂ€rz 2015, 10:35 Uhr2'061 × 1'098 (249 KB)WikiAdmin (Diskussion | BeitrĂ€ge)"Inland Charge Express mit Distanzzuschlag" Ab 1. Jan 1868 wurde in der Schweiz die Expressbestellung eingefĂŒhrt, welche ausschliesslich den Weg von EmpfangpostbĂŒro zum Adressaten betraf. Die ersten 8 Monate mussten Expresssendungen eingeschrieben ver
  • Du kannst diese Datei nicht ĂŒberschreiben.

Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei: