Bearbeiten von «Kirchenstaat»

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Bezahlt bis Grenze Kirchenstaat. (Grenze Italien ??) es änderte sich am 1.7.1862 die Gewichtsprogression von 7.5 Gramm auf 10 Gramm, für den Kirchenstaat jedoch bleib die Gewichtsprogression bei 7.07 Gramm bestehen bis 1868.
 
Bezahlt bis Grenze Kirchenstaat. (Grenze Italien ??) es änderte sich am 1.7.1862 die Gewichtsprogression von 7.5 Gramm auf 10 Gramm, für den Kirchenstaat jedoch bleib die Gewichtsprogression bei 7.07 Gramm bestehen bis 1868.
Es kann daher vorkommen, dass ein einfach Gewichtiger Brief bis 10 Gramm über Italien, im Kirchenstaat dann die Taxierung für einen doppelgewichtigen Brief bekam, da dort die Gewichtsprogression auf 7.07 gesetzt war, Voraussetzung war, dass der Brief zwischen 7.08 und 10 Gramm wog.
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Es kann daher vorkommen, dass ein einfach Gewichtiger Brief bis 10 Gramm über Italien, im Kirchenstaat dann die Taxierung für einen doppelgewichtigen Brief bekam, da dort die Gewichtsprogression auf 7.07 gesetzt war, Voraussetzung war, dass der Brief zwischen 7.08 und 10 Gramm Gewichtbetrug..
  
 
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