Kirchenstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. Juli 2015, 08:16 Uhr

Kirchenstaat Der Kirchenstaat war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Papstes, das seit 756 durch die Pippinsche Schenkung aus den LĂ€ndereien des Bischofs von Rom entstand und nach wechselvoller Geschichte letztlich bis zum 6. Wikipedia Hauptstadt: Rom GegrĂŒndet: 754 n. Chr. Staatsform: Wahlmonarchie, Theokratie

In bearbeitung // Geschichte Kirchenstaat nach 1815

Erst nach dem Sturz Napoleons 1814 konnte der Papst nach Rom zurĂŒckkehren; 1815 wurde Europa auf dem Wiener Kongress im Sinne der Restauration neu geordnet und dabei der Kirchenstaat in seinen Grenzen von 1797 – also unter Verzicht auf die frĂŒheren sĂŒdfranzösischen Exklaven – wiederhergestellt. In dieser Zeit besaß der Kirchenstaat eine verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig kleine Armee, nach Bisingers „Vergleichende Darstellung der Grundmacht oder der StaatskrĂ€fte aller europĂ€ischen Monarchien und Republiken“ (1823) umfasste sie etwa 9100 Mann, die in Civitavecchia stationierte Flotte besaß zwei Fregatten.[5][6]

In der Folgezeit besaß der Kirchenstaat in der gebildeten europĂ€ischen Öffentlichkeit – namentlich nach dem Tode Pius' VII. 1823 – einen denkbar schlechten Ruf als Hort von Misswirtschaft, Reaktion und UnterdrĂŒckung, wie sie fĂŒr Polizeistaaten typisch ist. Pius VII. folgten Leo XII., Pius VIII. und Gregor XVI. (1831-1846).

1846 wurde Pius IX. Papst (und blieb es bis 1878). Er agierte anfĂ€nglich liberal (1846–1848) und wurde so zu einem Idol der Neoguelfen (des katholischen FlĂŒgels der italienischen Liberalen und Nationalisten des Risorgimento); schon bald jedoch erfĂŒllte er deren hochgespannte Erwartungen nicht mehr. Daraufhin kam es im Zuge der Revolutionen von 1848/49 in weiten Teilen Mitteleuropas auch in Rom zur Revolution, der Papst musste fliehen. Am 9. Februar 1849 wurde im Kirchenstaat die Republik ausgerufen (vgl. Römische Republik 1849).

Ab April erfolgte eine militĂ€rische Intervention Frankreichs und Spaniens; im Juli war der Kirchenstaat wiederhergestellt. Seither verfolgte Pius IX. einen reaktionĂ€ren, an die Politik Österreichs angelehnten Kurs. Diese Schutzmacht ging 1859 durch die Kriegsniederlage Österreichs gegen Frankreich und Sardinien-Piemont verloren; und da Frankreich lediglich die Region Latium um Rom militĂ€risch abzusichern bereit war, schloss sich der Rest des bisherigen Kirchenstaates 1860 dem neuen Königreich Italien an. Pius IX. war also der letzte Herrscher des Kirchenstaates. Italienische Nationalisten um Garibaldi versuchten 1867, auch Rom im Handstreich zu erobern, was jedoch am Widerstand pĂ€pstlicher und französischer Truppen scheiterte.

Als Frankreich seine seit 1849 im Kirchenstaat stationierten Schutztruppen im Sommer 1870 in der Sitzungspause des Ersten Vatikanischen Konzils aufgrund der KriegserklĂ€rung gegen Preußen aus Rom abzog, marschierten italienische Truppen unter König Viktor Emanuel II. fast kampflos im Kirchenstaat ein, entmachteten den Papst politisch und proklamierten wenig spĂ€ter Rom zur Hauptstadt Italiens.

Der Status der Vatikanstadt war zunĂ€chst ungeklĂ€rt (so genannte „Römische Frage“), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. Die Römische Frage (und damit auch die Stellung des Papstes und seines VerhĂ€ltnisses zu Italien) wurde erst 1929 in den LateranvertrĂ€gen mit Mussolini geklĂ€rt. Danach beschrĂ€nkt sich das weltliche Territorium der römischen Kirche auf die Vatikanstadt. Dem Vatikan als Nachfolger des Kirchenstaates wurde volle SouverĂ€nitĂ€t und wieder der internationale Status eines eigenstĂ€ndigen Staates zuerkannt.

in Bearebitung // Tarife aus der Schweiz

  • 1852 Rayon 20 Rp ĂŒber Italien bis Grenze Kirchenstaat 6 Bajocchi fĂŒr Weiterleitung.
  • 18xx Strubel 80 Rp ĂŒber Marseille bis nach Rom.
  • 18xx sitzende 35 Rp ĂŒber Italien bis Grenze Kirchenstaat 6 Bajocchi fĂŒr Weiterleitung.
  • 1867 sitzende 35 Rp ĂŒber Italien bis Grenze Kirchenstaat 4 Bajocchi fĂŒr Weiterleitung nach Rom
  • 1867 sitzende 70 Rp ĂŒber Marseille bis nach Rom.
  • 1867 sitzende 35 Rp ĂŒber Italien bis Grenze Kirchenstaat 20 Chentesimi fĂŒr Weiterleitung.
  • 1.6.1869-31.12.1870 fĂŒr Drucksachen in den Kirchenstaat 5 Rp. Ab 1.6.1869 bis 31.12.1870 wurde das Porto auf 4 Rp. reduziert.
Rayon
nach Kirchenstaat
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Strubel
nach Kirchenstaat
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Drucksachenporto 4Rp von Nettstal 21.4.1870 bis Grenze Kirchenstaat, Inlandporto mit 5 Centisimi taxiert.
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Mitte 1870, nach dem Abzug der Französischen Truppen im Sommer 1870, namen die Italiener das Gebite in Beschlag und Rom wurde zur Hauptstatdt ernannten. Danach existierte die Postalische Grenze Kirchenstaat nicht mehr und ein Brief nach Rom konnte fĂŒr 30Rp. ohne Taxzuschlag nach Rom befördert werden.

Briefe aus dieser Zeit.

Sitzende Helvetia
4 Rp Drucksachenporto nach Kirchenstaat
Drucksachenporto 4Rp von Nettstal 22.8.1870 bis Grenze Kirchenstaat, Inlandporto mit 5 Centisimi taxiert.
Drucksachenporto 4Rp von Nettstal 21.4.1870 bis Grenze Kirchenstaat, Inlandporto mit 5 Centisimi taxiert.
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  • French Military Forces in Rome 1849-1870 / Steve Walske [1]


Sitzende Helvetia Europa
Brief 22.5.1864 ĂŒber Frankreich / FR nach Rom.
Brief 23.11.1864 ĂŒber Frankreich / FR nach Rom.
Brief 24.4.1865 ĂŒber Italien nach Rom.
Brief 29.5.1865 ĂŒber Italien nach Rom.
Brief 18.6.1865 ĂŒber Italien nach Rom.
Brief 20.8.1865 ĂŒber Italien nach Rom mit Desinfizierungsstempel.
Brief 8.10.1865 ĂŒber Italien nach Rom.
70 Rp. Brief 22.1.1866 ĂŒber Frankreich nach Rom.
Brief 22.1.1866 ĂŒber Italien nach Rom.
80 Rp. Brief 24.1.1866 ĂŒber Frankreich nach Rom.
Brief 20.2.1866 ĂŒber Marseille / FR nach Rom.
Brief 22.5.1867 ĂŒber Italien nach Rom
30 Rp, 40Rp unterfrankiert auf Brief 25.5.1867 "GLARUS ROUTE" ĂŒber Frankreich /FR nach Rom, der Brief wurde mit 11 Decimini taxiert. Unterfrankierte Briefe wurde PortomĂ€ssig wie unfrankierte behandelt, die bezahlte teilfrnakatur wurde dann abgezogen. Ind iesem Fall kostete ein unfrnakierter Brief ĂŒber Frankreich Fr. 1.40, abzĂŒglich der frankierten 30Rp was zu einem fehlbetrag von 1.10 Fr fĂŒhrte, umgerechnet waren dies 11 Centesimi.
35 Rp. Brief 6.8.1867 ĂŒber Italien nach Rom
35 Rp. Brief 24.12.1867 ĂŒber Frankreich / FR nach Rom
35 Rp. Brief 2.1.1868 ĂŒber Italien nach Rom
35 Rp. Brief 23.7.1869 ĂŒber Italien nach Rom
35 Rp. Brief 20.10.1869 ĂŒber Frankreich / FR nach Rom, weiterleitung nach Padova, frankiert mit Vatikanstaat Marke.
35 Rp. Brief 9.1.1869 ĂŒber Italien nach Rom
35 Rp. Breif nach Civicavetchia vom 23.11.1869 ĂŒber Italien .
70 Rp Porto Brief vom 20.4.1870 ĂŒber Marseille / FR nach Rom.
Breif nach Rom zum Italienischen tarif. Eba 1.1.1871 galt der Tarif fĂŒr den Korchenstaat nicht mehr.