Bearbeiten von «Muster ohne Wert»

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'''15.8.1868 Tarif No 3 Die Beförderung von Briefpostgegenständen'''
 
'''15.8.1868 Tarif No 3 Die Beförderung von Briefpostgegenständen'''
 
Diese unterliegen der obligatorischen Frankierung zur Taxe der gewöhnlichen Erhebung nebst einer fixen Rekommandationsgebühr von 25 Rp. Wenn ein Rückschein (Empfangsbescheinigung des Adressaten [Form Nr 210, alt Nr. 48]) verlangt wird, so ist hierfür bei der Aufgabe eine weitere Gebühr von 25 Rp zu entrichten.
 
Diese unterliegen der obligatorischen Frankierung zur Taxe der gewöhnlichen Erhebung nebst einer fixen Rekommandationsgebühr von 25 Rp. Wenn ein Rückschein (Empfangsbescheinigung des Adressaten [Form Nr 210, alt Nr. 48]) verlangt wird, so ist hierfür bei der Aufgabe eine weitere Gebühr von 25 Rp zu entrichten.
 
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'''27.1.1869 Tarif No 7 Die Beförderung von Briefpostgegenständen im Verkehr mit Belgien und den weiter gelegenen Ländern'''
 
'''27.1.1869 Tarif No 7 Die Beförderung von Briefpostgegenständen im Verkehr mit Belgien und den weiter gelegenen Ländern'''
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