Muster ohne Wert: Unterschied zwischen den Versionen

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Tarif vom 2 und 4 Juni 1849, wird beriets der versand von Warenmustern behandelt.
 
Tarif vom 2 und 4 Juni 1849, wird beriets der versand von Warenmustern behandelt.
 
Warenmuster die entweder alleinen oder mit einem einfachen Brief versandt werden, und als solche leicht erkennbar sind, werden bis auf das gewicht 1 Pfund (250gr) wie Briefe behandelt, jedoch nach dem Tarif der Packete taxiert, daher:
 
Warenmuster die entweder alleinen oder mit einem einfachen Brief versandt werden, und als solche leicht erkennbar sind, werden bis auf das gewicht 1 Pfund (250gr) wie Briefe behandelt, jedoch nach dem Tarif der Packete taxiert, daher:
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Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden.  
 
Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden.  
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Diese Auflistung zeigt, dass die Tarife fĂŒr Muster-ohne-Wert-Sendungen von geringerem Gewicht und fĂŒr weite Distanzen viel höher als die Taxe fĂŒr gewöhnliche Briefe und somit fĂŒr den Absender stark nachteilig waren.  
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Zur Zeit der sitzenden Helvetia, nÀmlich von 1863-1877 wurden die Muster ohne Wert ohne Marken versendet. Aus dieser Zeit gibt es nur selten Belege mit Marken.
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'''15.8.1868 Tarif No 3 Die Beförderung von BriefpostgegenstÀnden'''
 
'''15.8.1868 Tarif No 3 Die Beförderung von BriefpostgegenstÀnden'''
 
Diese unterliegen der obligatorischen Frankierung zur Taxe der gewöhnlichen Erhebung nebst einer fixen RekommandationsgebĂŒhr von 25 Rp. Wenn ein RĂŒckschein (Empfangsbescheinigung des Adressaten [Form Nr 210, alt Nr. 48]) verlangt wird, so ist hierfĂŒr bei der Aufgabe eine weitere GebĂŒhr von 25 Rp zu entrichten.
 
Diese unterliegen der obligatorischen Frankierung zur Taxe der gewöhnlichen Erhebung nebst einer fixen RekommandationsgebĂŒhr von 25 Rp. Wenn ein RĂŒckschein (Empfangsbescheinigung des Adressaten [Form Nr 210, alt Nr. 48]) verlangt wird, so ist hierfĂŒr bei der Aufgabe eine weitere GebĂŒhr von 25 Rp zu entrichten.
  
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'''27.1.1869 Tarif No 7 Die Beförderung von BriefpostgegenstÀnden im Verkehr mit Belghien und den weiter gelegenen LÀndern'''
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7. Diese erhebungen haben folgenden Bedingungen zu entsprechen
 
7. Diese erhebungen haben folgenden Bedingungen zu entsprechen
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  a. Sie mĂŒssen bis an den Bestimmungsort frankiert sein.
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*a. Sie mĂŒssen bis an den Bestimmungsort frankiert sein.
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  b. Die Sendungen dĂŒrfen keinen verkĂ€uflichen Werth darbieten.
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*b. Die Sendungen dĂŒrfen keinen verkĂ€uflichen Werth darbieten.
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  c. Sie mĂŒssen unter Band versandt werden, so dass der Inhalt leicht erkannt werden kann.
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*c. Sie mĂŒssen unter Band versandt werden, so dass der Inhalt leicht erkannt werden kann.
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  d. Sie dĂŒrfen keine weiteren handschriftlichen Mitteilungen enthalten als die Adressee , eine Fabrik oder Handelsmarke, Ordnungsnummern und Preisangaben
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*d. Sie dĂŒrfen keine weiteren handschriftlichen Mitteilungen enthalten als die Adressee , eine Fabrik oder Handelsmarke, Ordnungsnummern und Preisangaben
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  e. Das maximum des Gewichts ist auf 300 Grammen (3/5 ???) festgesetzt
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*e. Das maximum des Gewichts ist auf 300 Grammen (3/5 ???) festgesetzt
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  f. Sie dĂŒrfen weder in höhe noch in breite oder lĂ€nge mehr als 25 centimeters (8 3/4 Zoll) messen.  
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*f. Sie dĂŒrfen weder in höhe noch in breite oder lĂ€nge mehr als 25 centimeters (8 3/4 Zoll) messen.  
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8. Warenmuster welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht befördert.
 
8. Warenmuster welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht befördert.
  
 
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>> Weiter [[Briefabbildungen mit Stehende Helvetia auf Muster ohne Wert]]
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>> Weiter [[Briefabbildungen mit Marken nach 1900 auf Muster ohne Wert]]
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[[Kategorie:Tarife]]
 
[[Kategorie:Tarife]]
 
[[Kategorie:Seltenheit]]
 
[[Kategorie:Seltenheit]]

Aktuelle Version vom 2. Januar 2017, 10:46 Uhr

Vorphila[Bearbeiten]

12.10.1822 Winterthur nach Solothurn


Kantonals[Bearbeiten]

20.5.1840

Tarif vom 2 und 4 Juni 1849, wird beriets der versand von Warenmustern behandelt. Warenmuster die entweder alleinen oder mit einem einfachen Brief versandt werden, und als solche leicht erkennbar sind, werden bis auf das gewicht 1 Pfund (250gr) wie Briefe behandelt, jedoch nach dem Tarif der Packete taxiert, daher:

Taxe des ersten Briefkreis     .   .   .   Rappen 10
Taxe des zweiten Briefkreis    .   .   .   Rappen 20
Taxe des dritten Briefkreis    .   .   .   Rappen 30
Taxe des vierten Briefkreis    .   .   .   Rappen 40

Schwerere Mustersendungen unterliegen fortlaufend der Taxe des Fahrposttarifs

Rayon[Bearbeiten]

Lugano 27.12.1850 nach Modena


>> Weiter Briefabbildungen mit Rayon auf Muster ohne Wert




Strubel[Bearbeiten]

1861 Muster Ohne Wert nach Fahrposttarif
1861 Muster Ohne Wert nach Briefposttarif, entgegen der Vorschrift

Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden. GemĂ€ss Gesetz unterstanden die Muster-Sendungen also den Fahrpost-Tarifen, wurden jedoch bis zu einem Gewicht von 500gr. mit der Briefpost befördert. FĂŒr diese beschleunigten Transporte galten de Mindest-Fahrposttaxen, wie sie bereits fĂŒr schwere Briefe und Schriftpakete genannt worden sind.

Taxen fĂŒr Warenmuster bis 500gr. gemĂ€ss Posttaxengesetz von 1851

Gewicht:                       bis 500gr.
Distanzen:     
bis 10 h (48 km):              15 Rp.
von 10 bis 25 h (120 km):      30 Rp.
von 25 bis 40 h (192 km):      45 Rp.
ĂŒber 40 h:                     60 Rp.

Diese Auflistung zeigt, dass die Tarife fĂŒr Muster-ohne-Wert-Sendungen von geringerem Gewicht und fĂŒr weite Distanzen viel höher als die Taxe fĂŒr gewöhnliche Briefe und somit fĂŒr den Absender stark nachteilig waren. >> Weiter Briefabbildungen mit Strubel auf Muster ohne Wert

Ein Beispiel mach dies verdeutlichen.
Bei einem minimalen Gewicht von 1/2 Lot fĂŒr eine Distanz von 40 Wegstunden, betrug die Briefposttaxe 15Rp., die Fahrposttaxe jedoch 60Rp. Erst ab einem Gewicht von 3 bis 3 1/2 Lot (7. Gewichtsstufe) waren die Taxen fĂŒr Briefe und Muster-Sendungen fĂŒr die Distanz von 40 Wegstunden, gleich hoch. Eine solche Benachteiligung war aber nicht beabsichtigt, im Gegenteil war der Bundesrat immer bestrebt, den wirtschaftlichen Verkehr durch einen billigen und schnellen Transport von Warenmustern zu fördern. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Postbeamten in vielen FĂ€llen leichtgewichtige Warenproben entgegen dem Gesetz, mit den tieferen Brieftaxen belasteten.

Mit dem neuen Posttaxen-Gesetz von 1862 sollte diese Praxis per 1. Juni 1862 ihre offizielle Anerkennung finden.

Zur Zeit der Strubeli ins Ausland[Bearbeiten]

1862 Teilfrankiert nach Barcelona, zu dieser Zeit konnte nach Spanien nicht direket frankiert werden.


Zur Zeit der Strubeli aus dem Ausland[Bearbeiten]

Auslandbrief in die Schweiz ab Flensburg 11.3.1856 /DĂ€nisch nach Wohlen Schweiz.

Muster ohne Werth als Auslandbrief aus DĂ€nemark.


Sitzende Helvetia[Bearbeiten]

1863 Muster ohne Wert aus Winterthur mit Fahrposttarif ohne Marken. Dies war die korekte Vorgehensweise von 1863 - 1877
Baden nach Levden, Holland mit Muster ohne Wert 22.9.1864 Tarif vom 18 6.1864, aus dem ersten Rayon, Leitung ĂŒber Deutschland, Brieftarif bis 15 g: 55 Cts. Vermerk: „AnhĂ€nger 1 Muster ohne Wert' Warenmustertarif bis 60g: Fr.1.10.
Zur Zeit der sitzenden Helvetia, nÀmlich von 1863-1877 wurden die Muster ohne 
Wert ohne Marken versendet. Aus dieser Zeit gibt es nur selten Belege mit Marken.


ZĂŒri 9.11.1868 nach Triest, als Muser ohne Wert deklariert, aber das Umschlag hinten zugeklebt zum Brieftarif 2. Gewichtsklasse frankiert.

15.8.1868 Tarif No 3 Die Beförderung von BriefpostgegenstĂ€nden Diese unterliegen der obligatorischen Frankierung zur Taxe der gewöhnlichen Erhebung nebst einer fixen RekommandationsgebĂŒhr von 25 Rp. Wenn ein RĂŒckschein (Empfangsbescheinigung des Adressaten [Form Nr 210, alt Nr. 48]) verlangt wird, so ist hierfĂŒr bei der Aufgabe eine weitere GebĂŒhr von 25 Rp zu entrichten.

>> Weiter Briefabbildungen mit sitzende Helvetia auf Muster ohne Wert
27.1.1869 Tarif No 7 Die Beförderung von BriefpostgegenstÀnden im Verkehr mit Belgien und den weiter gelegenen LÀndern

7. Diese erhebungen haben folgenden Bedingungen zu entsprechen

  • a. Sie mĂŒssen bis an den Bestimmungsort frankiert sein.
  • b. Die Sendungen dĂŒrfen keinen verkĂ€uflichen Werth darbieten.
  • c. Sie mĂŒssen unter Band versandt werden, so dass der Inhalt leicht erkannt werden kann.
  • d. Sie dĂŒrfen keine weiteren handschriftlichen Mitteilungen enthalten als die Adressee , eine Fabrik oder Handelsmarke, Ordnungsnummern und Preisangaben
  • e. Das maximum des Gewichts ist auf 300 Grammen (3/5 ???) festgesetzt
  • f. Sie dĂŒrfen weder in höhe noch in breite oder lĂ€nge mehr als 25 centimeters (8 3/4 Zoll) messen.


8. Warenmuster welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht befördert.


Kreuz und Wertziffer[Bearbeiten]

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>> Weiter Briefabbildungen mit Kreuz und Wertziffer auf Muster ohne Wert

Stehende Helvetia[Bearbeiten]

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>> Weiter Briefabbildungen mit Stehende Helvetia auf Muster ohne Wert

UPU 1900[Bearbeiten]

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>> Weiter Briefabbildungen mit UPU 1900 auf Muster ohne Wert

Nach 1900[Bearbeiten]

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>> Weiter Briefabbildungen mit Marken nach 1900 auf Muster ohne Wert