Muster ohne Wert
Version vom 5. Oktober 2014, 01:13 Uhr von WikiAdmin (Diskussion | BeitrÀge)
Strubel
Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden. GemĂ€ss Gesetz unterstanden die Muster-Sendungen also den Fahrpost-Tarifen, wurden jedoch bis zu einem Gewicht von 500gr. mit der Briefpost befördert. FĂŒr diese beschleunigten Transporte galten de Mindest-Fahrposttaxen, wie sie bereits fĂŒr schwere Briefe und Schriftpakete genannt worden sind.
Taxen fĂŒr Warenmuster bis 500gr. gemĂ€ss Posttaxengesetz von 1851
Gewicht: bis 500gr. Distanzen: bis 10 h (48 km): 15 Rp. von 10 bis 25 h (120 km): 30 Rp. von 25 bis 40 h (192 km): 45 Rp. ĂŒber 40 h: 60 Rp.