RL

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Ein Spezieller Tarif wurde vom 1.7.1867 bis 30.6.1971 für eine Beförderung bis zu 30km Luftlinie von Postamt zu Postamt angewandt. Diese Regelung galt nur zwischen der Schweiz,Lichtenstein (bis 1922) Deutschland, Österreich und Frankreich, Die Posthalter hatten eine Liste der im Grenzkreis liegenden Ortschaften zu beachten. Diese Taxermässigung im Grenzverkehr tritt nur bei Briefpost ein. Diese Briefe tragen oft aber nicht immer den Stempel RL (Rayon Limitrophe = Grenzrayon)