Geschichte der schweizerischen Posttaxengesetzgebung

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Von Dr. jur Jakob Buser, Beamter der schweizerischen Oberpostdirektion, 1912

Einleitung[Bearbeiten]

Die schweizerischen Posten haben eine ähnliche Entwicklung durchgemacht wie die meisten staatsrechtlichen Einrichtungen der Schweiz. In der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft war das Verkehrswesen vollständig Sache der einzelnen Orte, weshalb auch von einer einheitlichen Gestaltung des Postverkehrs keine Rede sein konnte. Ein eigentlicher Postdienst bestand in der Schweiz vor dem 16. Jahrhundert überhaupt nicht. Bis ins 17. Jahrhundert hinein waren sodann für die Nachrichtenbeförderung der Behörden einerseits und der Kaufleute und Privaten anderseits gesonderte Einrichtungen vorhanden. Den Dienst für die Obrigkeit besorgten die amtlichen Läufer und Boten, während die Bürger auf private Vermittlung, wie die Klösterboten und die Boten der Kaufleute angewiesen waren. Mit der Zeit wurde die amtliche mit der privaten Nachrichtenvermittlung verschmolzen. Die obrigkeitlichen Boten nahmen auch Privatbriefe mit, und die kaufmännischen Posteinrichtungen besorgten neben der privaten Korrespondenz noch den Briefwechsel der Behörden. Der Name „Post" wurde auch den amtlichen Boten *) beigelegt, während die Boten der Kaufleute vielfach als „Ordinari-Boten" bezeichnet wurden. Die heutigen Kantone Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen und Genf besassen seit dem 17. Jahrhundert gut geordnete Postanstalten, die teils durch Privatunternehmer, wie die Familie Fischer in Bern und Klingenfuss in Schaffhausen, teils durch die Kaufmannschaft verwaltet wurden. In andern Kantonen bestanden Posteinrichtungen ohne grosse Bedeutung, wie in Luzern. Glarus und Neuenburg, oder hauptsächlich für den Transitverkehr, wie in Graubünden. Das Postregal einzelner Kantone hinwieder war an Postpächter anderer Kantone verpachtet, so in Solothurn, Freiburg, Wallis, währenddem sich die Innerkantone noch lange mit Privatboten behalfen und auch durch die über den Gotthard nach Mailand kursierenden Boten Postverbindungen erhielten. Wenn wir von den Städteboten, den „Läufern", die auch unsere Schweizerstädte mit den deutschen Städten gemein hatten, absehen, so finden wir, dass die schweizerische Kaufmannschaft einen bedeutenden Anteil an der Hebung des Postverkehrs in den Städten hatte. So war es in Zürich, Basel und St. Gallen. Derjenige Stand, welcher am Postwesen am meisten interessiert war, dessen Lebensnerv die Post gewissermassen bildete, leitete hier deren Betrieb. War diese Regelung schon vom rein privatwirtschaftlichen Standpunkte aus eine angemessene, so konnten auch ernsthafte Bedenken wegen etwaiger ungenügender Wahrung der öffentlichen Interessen bei der Verleihungdieses Privilegiums an die am nächsten daran interessierte Gilde nicht auftauchen. Einerseits waren die Obrigkeiten unserer schweizerischen Republiken in jener Zeit allgemein noch zu wenig von der Idee des Wohlfahrtsstaates erfüllt, um den Staatsbetrieb einer Verkehrsanstalt durchzuführen, die überdies beim Bildungsstand des grössern Teils des Volkes nicht wie heute allen Volksschichten ein tägliches Bedürfnis war, und anderseits war die alte Herrenzunft der Kaufmannschaft durch ihre Handelsverbindungen am besten in der Lage, den Postdienst sowohl ihren Bedürfnissen, die doch ausschlaggebend waren, anzupassen, als denselben auch zum allgemeinen Besten zu besorgen. Der Begriff des Postregals als eines „obrigkeitlichen Privilegs" entwickelte sich in der Schweiz erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts; Im deutschen Reich wurde das Postregal seit 1595 und in Frankreich seit 1681 als Reservatrecht der Krone in Anspruch genommen. Die Boten von Zürich und (S:278) St. Gallen gingen ungehindert nach Genf und Lyon, diejenigen von Zürich nach Basel, Mailand und Bergamo; ähnlich wurde es von Basel und Luzern gehalten.

Der bernische Postpächter Beat Fischer, der die bernische Postpacht 1675 übernommen hatte, war der erste, welcher in der Schweiz das Postregal als territorial begrenztes Hoheitsrecht betrachtete und ausbeutete. Es konnte darum nicht ausbleiben, dass er mit den Posteinrichtungen derjenigen Kantone in Konflikt geriet, * die ihre Boten durch bernisches Gebiet sandten.

Schon auf der Konferenz der evangelischen Orte, im Januar 1676, zu Aarau, führte Zürich Klage gegen ihn 1):

„Die Gesandtschaft von Zürich macht derjenigen von Bern gegen die neue Post- und Botenordnung Vorstellung: Von unvordenklichen Jahren her haben Zürich und St. Gallen wöchentlich einen Boten nach Genf geschickt, wie auch nach Bergamo, Chur, Basel und selbst nach Ulm, Nürnberg, Strassburg und in die Pfalz ; wenn ihren Boten im Gebiete Berns der Transit verwehrt werde, so möge Bern als souveräner Stand dazu berechtigt sein ; allein dem Bunde von 1423 sei es nicht gemäss, weil es zuwider sei dem Herkommen und den Ehren der Bundesgenossen, und zum ,Widerdriess und Beschränkung' derselben; auch sei es ein 'bedenkliches Exempel für andere Stände und entgegen der Nachbarlichkeit, die Zürich 1583 bei Aufnahme der Waadt in die Defensive gezeigt habe, entgegen dem Einverständnisse der evangelischen Bundesorte, bedenklich namentlich in der gegenwärtigen gefährlichen Zeit, in der Eintracht so Noth thue. Bern erwiderte, die dortige Regierung habe, um der Kosten für Botendienste ledig zu werden, den Boten- und Postdienst dem Sekelschreiber Fischer und etwelchen Andern verpachtet, habe dadurch Niemand schädigen oder kränken wollen, habe auch vorgesorgt, dass die Briefe nicht teurer und gleichwohl schneller und sicherer geleitet werden, gab überhaupt zu bedenken, dass für Zürich und St. Gallen keine Nachteile daraus erwachsen. Es werden ferner die bernischen Gesandten ersucht zu verschaffen, dass die Fussboten in gewöhnlichen Kosten nach Bern und Basel ferner gebraucht werden mögen, mit dem freundlichen Anerbieten, auf das sparsamste damit zu verfahren und ohne hohe Notwendigkeit keine Briefe durch solche zu verschicken."

Die Boten von Zürich und St. Gallen konnten infolge eines Vergleichs seit 1677 wieder bis Bern verkehren; dagegen sollte Bern als Gegendienst die Reichsbriefe über Zürich leiten. 1692 entstand wieder Streit zwischen Zürich und Bern, weil Fischer, entgegen diesem Abkommen, einen Schaffhauser Kurs einrichtete und diesem die Reichsbriefe mitgab 1). 1700 war der Vergleich abgelaufen, und der Berner Postpächter wollte 2) nun die Zürcher Boten überhaupt nur noch bis Meilingen und Lenzburg gehen lassen. Er wurde dabei vom Stande Bern unterstützt. Auf der Tagsatzung3) der evangelischen Orte vom 10. März 1701, zu Aarau, beklagten sich Zürich und die Stadt St. Gallen deswegen neuerdings. „Zürich und St. Gallen widersprechen dieser Theorie — eines besondern Postregals —• ; ein solches bestehe allerdings im römischen Reich und in Frankreich und zähle zu den reservierten Rechten der Fürsten; anders sei es in der Eidgenossen- schaft, wo man bis vor etlichen Jahren von diesem Postregal nichts gewusst habe, sondern man einander in gutem Treuen von einem Ort zum andern mit Posten und Boten reisen liess, wie denn Zürich heute noch seinen Boten durch die katholischen Orte, ja selbst über österreichisches Gebiet nach Chur und Basel habe und hinwider den Boten von Bergamo, Luzern, St. Gallen und andern den Durchpass durch zürcherische Landestheile gewähre. Bern selbst berühre mit seinen Ritten auf Genf, Solothurn und Schaffhausen fremdes Gebiet."

Die Klagen wurden dann in verschiedene Punkte zusammengefasst : „1. Dass Fischer den bisherigen (Zürcher) Kurs zwischen Bern und Zürich nur noch bis Mellingen und Lenzburg führen will. 2. Fischer will einen neuen Ritt von Brugg nach Schaffhausen einführen. 3. Öffnen von Briefsäcken aus Zürich und St. Gallen nach Genf, um die Lyonerbriefe daraus zu nehmen und besonders zu taxieren. 4. Belegung der neben den Säcken laufenden Briefen mit erhöhten neuen Taxen. 5. Die Belegung von Gold und Silber und schweren Waren mit einem höhern Porto. 6. Nimmt Herr Fischer keine Rücksicht auf die Fuhrbriefe und die darin bestimmten Gewichte und Porti. Wenn zu Versoix ein Felleisen, das verschiedene Pakete von 30 Pfund schwer enthält, mit 13 Schilling bezahlt werde, belegt er jedes einzelne Paket besonders mit einer Taxe von 6 Batzen" usw.

Die Beschwerde gab den klageführenden Ständen Anlass, auf die Notwendigkeit „eines neuen obrigkeitlichen Postreglementes" hinzuweisen4). Inzwischen sollte (S:279) Bern seine Postverwaltung anweisen, von den genannten Neuerungen Umgang zu nehmen. Die Sache kam auch auf den folgenden Tagsatzungen *) wieder zur Sprache ; die beteiligten Stände wurden aber angewiesen, die Sache gütlich zu schlichten. Zürich und St. Gallen hielten dann von 1701 —1703 verschiedene Postkonferenzen 2) in Zürich und Elgg ab, um über die Sache zu beraten; dabei wurde auch die Einführung eines Rittes St. Gallen-Genf über Zürich, Baden, Leibstadt, Muttenz, Zwingen, Malleray, Pontarlier, St. Claude und Gex besprochen, um das bernische Gebiet zu umgehen. 1703 wurde darüber ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem der Kurs bis 1708 ausgeführt wurde. Bern seinerseits Hess sich nicht davon abbringen, das Postregal aus Ausfluss der Landeshoheit zu betrachten, umsoweniger als auch Basel 1682 das Postwesen als Regal erklärt hatte, so dass Zürich und St. Gallen mit der Zeit genötigt waren, ihre Ansprüche fallen zu lassen. 1708 wurde zwischen Bern, Zürich und St. Gallen wieder ein Vergleich abgeschlossen; danach konnten die Zürcher Boten bis Aarau gehen; dagegen mussten Zürich und St. Gallen den Kurs nach Genf durch das Burgundische eingehen lassen 2). Die Auffassung, dass die Besorgung des Postwesens ein besonderes hoheitliches Regal bilde, war damit auch in der Schweiz zur Anerkennung gelangt.

Im übrigen wurden gemeinsame Massnahmen aller oder mehrerer Orte im Interesse des Postwesens nur ausnahmsweise getroffen, so etwa wenn das Ausland Anlass zu Beschwerden gab, oder wenn unter den verschiedenen Ständen selbst Poststreitigkeiten, wie z. B. die oben erwähnte, entstunden. Dann schritt bald die Tagsatzung selbst ein, oder die interessierten Orte schlössen Sonderabkommen ab. Anlass zu einheitlichem Vorgehen bot sich dann auch in den gemeinen Vogteien, sofern sie, wie die ennetbirgischen, für den Postverkehr überhaupt in Frage kamen. Die nachstehenden Angaben über derartige gemeinsame Schritte in Postsachen mögen zugleich einen kleinen Einblick in die Anfänge des Postwesens in der Schweiz geben.

Auf einer Konferenz der 7 katholischen Orte vom 18. April 1563, zu Luzern, wurde beschlossen3): „Auf dem nächsten Tage zu Basel will man mit dem französischen Gesandten Rücksprache nehmen, damit für sichere Beförderung der Briefe nach und aus Frankreich eine Post eingeführt werde."

Bei den Verhandlungen über die Erbeinigung des Bischofs zu Chur und der drei Bünde mit Österreich im Jahre 1629, in Innsbruck, wurde ausgemacht1): „Da die Posten dermalen durch das Oberengadin, Bergeil und Cleven und durch Bergün nach Chur eingerichtet worden sind, so sollen beide Bünde, da dieselben ihnen zum besondern Nutzen gereichen, dafür sorgen, dass sie in Sicherheit erhalten werden."

Im Jahre 1640 wurde von den regierenden Orten zu Beilenz ausgemacht 2): „Dem Fiscal Peter Rusca von Bellenz wird in seinem Begehren unter Ratifikationsvorbehalt willfahrt, und ihm die Post zu Bellenz, wie sie Statthalter Johann Jakob Tatto gehabt, zugestellt also, dass niemand anders daselbst ,ein Posthorn aushängen4 und niemand von jemand anderem Postrosse nehmen dürfe. Dafür hat aber Rusca den Lohn, wie von altem her zu heziehen, ihn nicht zu steigern."

Auf der gemeineidgenössischen Tagsatzung der 13 Orte im Januar 1653, in Baden, kam eine Anregung wegen Einrichtung eines eidgenössischen Postdienstes zwischen Mailand und der Schweiz zur Sprache. Der Abschied besagt darüber3) : „Der Vorschlag des Fiscals Diego Maderno zu Lauis, zur Erleichterung des Verkehrs zwischen der Eidgenossenschaft und Mailand eine Wochenpost einzurichten, fällt in den Abschied."

Der Anregung wurde Folge gegeben, obschon die Zürcher Kaufmannschaft bereits einen Botendienst mit Mailand, Bergamo und Venedig hatte. Seit 1660 besorgte Maderno das italienische Postwesen für die übrigen Orte, namentlich auch für Basel.

Auf den besonderen Verhandlungen der katholischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung in Baden, im November 1662, wurde beschlossen4): „Auf die von dem Postbeständer zu Mailand, Diego Maderni, gegen den Fussboten von Bergamo erhobene Klage über Beeinträchtigung in seinem Privilegium wird Luzern beauftragt, unter Mitwirkung des Grafen Casati, dem Kläger Hilfe zuzusichern."

Maderno scheint den Dienst aber nicht immer zur allgemeinen Zufriedenheit ausgeführt zu haben. Die katholischen Orte kamen im April 1663, auf einer Luzerner Konferenz, überein5): „Dem Fiscal Maderni in Lauis ist zu schreiben, dass er die Post nach Basel über Luzern dirigieren soll, widrigen Falls man in der Sache Bedenken machen würde."

Aber auch Zürich, dessen Boten Maderno eine empfindliche Konkurrenz machte, war auf Maderno, der sich unbefugterweise „oberster Postmeister der (S:280L) Eidgenossenschaft" nannte, nicht gut zu sprechen, und es führte 1667, anlässlich der Jahrrechnung zu Lauis, bittere Klage, weil letzterer nicht nur seinen eigenen, sondern auch den (Lindauer) Reichsboten durch Entziehung der Briefe schädige und die Zürcher Briefe oft über Basel instradiere. Maderno wurde wegen den ihm vorgeworfenen Fehlern gebüsst 1).

Im August 1669, auf der Jahrrechnung2) der 12 Orte zu Lauis, wiederholte Zürich seine Klagen und stellte den Antrag, Maderno die Post zu entziehen und sie der Zürcher Kaufmannschaft, die bereits einen eigenen Postbotendienst nach Mailand unterhielt, zu übertragen. Die Mehrheit der Orte entsprach diesem Begehren auf Ratifikation hin. Diese letztere scheint aber nicht erteilt worden zu sein, denn Maderno führte sein Amt weiter 3).

Auf der Tagleistung der Innerkantone vom 12.März 1681, in Luzern, wurde abgemacht 4): „Dem Oberpostmeister Maderni soll geschrieben werden, dass er die Briefe billiger taxiere, ansonst die Orte, welche ihm diese Stelle gegeben, sich seinetwegen eines andern entschliessen müssten."

Durch die Konkurrenz der Zürcher Boten wurden die Gebrüder Maderno in Lugano schliesslich so hart bedrängt, dass sie ihr Amt aufgeben mussten. Nach der Jahrrechnung vom Juni 1686, in Baden, traten die katholischen Orte deshalb zu einer besondern Verhandlung zusammen, worüber der Abschied 5) folgenden Aufschluss gibt: „Die Gebrüder Maderno in Lauis zeigen an, dass sie die ihnen vor 26 Jahren übertragene Post in 14 Tagen wieder zur Disposition stellen müssen, da sie je länger je schlechtere Geschäfte gemacht hatten. Es erscheint daher notwendig, in Erwägung zu ziehen, wie die Besorgung der Post nach Italien katholischen Orten übergeben werden könne, damit nicht alles durch die (reformierte) Zürcher Post gehen müsse, wie denn Luzern diesfalls bereits mit dem Nuntius Rücksprache genommen hat."

Im Jahre 1688 tauchte indessen doch der Plan 6) auf, an Stelle der eingegangenen Postverbindungen mit Italien einen wöchentlich zweimaligen Gotthardkurs durch Kaspar Muralt von Zürich und Beat Fischer von Bern einführen zu lassen. Die Postsachen sollten danach in dreimal 24 Stunden von Mailand nach Basel und Zürich gelangen. Das Projekt wurde im Mai 1688 zwischen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden (ob und nid dem Wald) und Zug an einer Tagleistung in Luzern verhandelt.

(S:280R) Die Religion spielte bei den Verhandlungen fortwährend eine Rolle. In einem Briefe *) des Standes Luzern an Schwyz, vom 14. Juni 1688, gab Luzern unter Hinweis auf die reformierten Postunternehmer die beruhigende Versicherung ab, dass für die Religion keine Gefahr sei, da die katholischen Orte die Commis und Postinone selbst „annehmen" werden und so „der catholischen Briefe in die händ der andern Religion nit gelangen werden".


Im Jahre 1692 kam mit Muralt und Fischer ein Vertrag 1) zustande, und zwar wurde den genannten Postunternehmern das ausschliessliche und unentgeltliche Privilegium für den Gotthardkurs auf 30 Jahre erteilt. Letzterer scheint jedoch, wie aus den Verhandlungen der Luzerner Konferenz 2) der katholischen Orte vom 17./19. Oktober 1696 hervorgeht, erst von 1696 an zur Ausführung gekommen zu sein. Auf einer Konferenz 3) zwischen Luzern und Uri vom 3. Februar 1698, in Luzern, wurde geklagt, dass die Postpacht von Fischer und Muralt keinen Vorteil gebracht habe, und dazu sei noch das Privileg der eigenen „Briefcassetta" im Wirtshaus zu den drei Königen in Mailand durch die neue Einrichtung verloren gegangen. Es wurde beschlossen, auf der Festsetzung der Gewichtstaxen und einer Präzisierung, „was ein einfacher Brief sei", zu beharren. Der Verlust der besondern „Briefcassetta" in Mailand schmerzte die katholischen Orte sehr. Die Schweizerbriefe aus Mailand konnten direkt, unter Umgehung der mailändischen Post, in dieselbe gelegt werden und waren so der Übertaxierung und der Verletzung des Briefgeheimnisses weniger ausgesetzt. Über diese „Briefcassetta" wurde später noch mehrmals verhandelt 4). Zürich verhielt sich ablehnend gegen die Wiedereinführung der „Briefcassetta" der katholischen Orte, weil das besondere Zimmer der Zürcher Post im Posthause zu Mailand, „officio svizzero" genannt, mehr Sicherheit biete und mit dem Hauptpostamt keine Verbindung habe 5). Auf der Konferenz 6) der mit Spanien verbündeten Orte im Oktober 1705, in Luzern, wurde aus politischen Gründen von Spanien die Wiedereinführung der alten besondern Post, der „Briefcassetta" in Mailand für die Briefe der katholischen Orte, bezw. Trennung von der grossen Post, verlangt. Die verkehrsarmen katholischen Orte konnten indessen über das Mailänder Postwesen keinen entscheidenden Einfluss mehr gewinnen ; schon nach