Kantonalmarken: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. September 2009, 10:16 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Kantonalmarken
Bis zum 1 1.1849 lag in der Schweiz der Postdienst in HĂ€nden der einzelnen Kantone. Von diesen verausgabten drei (Basel, Genf, ZĂŒrich) eigene Marken, die in der Sammlersprache einen besoderen Namen (Kanonalmarken) erhalten haben. Die nach Auflösung der Kantonalposten gegrĂŒndete schweizerische Bunderspost begann mit der Markenausgabe im Oktober 1849. Verschiedene dieser Marken sind durch Eigennamen gleichfalls zu feststehenden Begriffen geworden, wie Waadt, Winterthur, Neuenburg. Diese Marken werden heute als Ăbergangsmarken bezeichnet.
Zu den Kantoals und Bundesmarken zÀhlen wir heute die folgenden Briefmarken aus den Jahren 1843 -1852
Kanton ZĂŒrich 1843
Ermutigt durch die guten Erfahrungen in England (âPenny Blackâ, 6. Mai 1840) mit der Vorausbezahlung des Briefportos und der damit verbundenen EinfĂŒhrung der Briefmarke, fĂŒhrte die kantonale Postverwaltung von ZĂŒrich am 1. MĂ€rz 1843 die erste Briefmarke der Schweiz ein. Man erhoffte sich durch die Vorausbezahlung des Portos eine Zunahme des Briefverkehrs, sowie einen kleineren Verwaltungsaufwand und legte mit der EinfĂŒhrung der Marken auch neue, gĂŒnstigere Brieftaxen fest: 4 Rappen als Lokaltaxe und 6 Rappen als Kantonaltaxe. FĂŒr schwere Briefe mussten entsprechend zusĂ€tzliche Marken aufgeklebt werden. So wurden die vermutlich vom ZĂŒrcher Lithographen Esslinger (Druckproben vorhanden) gestalteten âZĂŒrich 4 und 6 Rappenâ in Steindruck von der Fa. Orell FĂŒssli+Co in 100-er Bogen gedruckt. Dabei werden 5 Urtypen unterschieden(Jede Marke wurde fĂŒnf mal in Form eines Waagrechten 5er Strreifens gezeichnet, somit ergab dies der Urstein), welche 20mal auf den Druckstein ĂŒbertragen wurden. Die erste Ausgabe von 1843 weist einen senkrechten Sicherheits-Unterdruck auf. 1846 wurde eine 2. Auflage mit waagrechtem und ca. 1847 vermutlich eine 3. Auflage ohne Unterdruck in Umlauf gebracht. 1862 erfolgte ein amtlicher Nachdruck in einer kleinen Auflage zu Dokumentationszwecken. Diese sind auf weissem Papier ohne Unterdrucklinien mit dem originalen Druckstein gedruckt worden, welche sich aber in schlechtem Zustand befanden.
Breifmarken, Klassische Philatelie, Stamps, Kantonal Marken, Basler Taube, RaritÀten |}
ZĂŒrich 4 Rappen
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ZĂŒrich 6 Rappen
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Link |
Kanton Genf 1843
Am 30. September 1843 gab Genf auf Initiative von Professor De Candolle mit der sogenannten "Doppelgenf" ebenfalls eine Postmarke heraus. Entworfen und im Steindruck hergestellt wurden die 5+5 Centimes-Marken beim Lithographen Schmidt. Eine ganze Doppelgenf konnte als Kantonsporto, eine halbe Doppelgenf als Ortsporto verwendet werden. Den Erfolg, den England und ZĂŒrich mit der EinfĂŒhrung der Vorausbezahlung des Portos vorweisen konnten, stellte sich in Genf nicht ein. Die Genfer Bevölkerung sah es fĂŒr den BriefempfĂ€nger als beleidigend an, Briefe "franco" zu versenden. Deshalb gelangten die Marken nicht im gewĂŒnschten Masse zur Verwendung. Um das Publikum fĂŒr die Vorausbezahlung des Portos zu gewinnen, wurden ab dem 1. MĂ€rz 1844 die Briefmarken vergĂŒnstigt abgegeben, wogegen das Porto fĂŒr unfrankierte Briefe unverĂ€ndert auf 5 Centimes bzw. 10 Centimes blieb.
Doppelgenf
Doppelgenf
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kleiner AdlerAls weiteres Entgegenkommen wurde das Briefporto auf den 1. April 1845 im ganzen Kanton einheitlich auf 5 Centimes herabgesetzt, was die Herstellung neuer Briefmarken notwendig machte. So wurde am 1. April 1845 eine neue Briefmarke ausgegeben, der so genannte âkleine Adlerâ. Die einzelnen Briefmarken waren auf dem Druckstein so eng aneinandergereiht, dass diese nur mit MĂŒhe aus dem Bogen geschnitten werden konnten, ohne die Nachbarmarke zu verletzen. grosser Adler hellgrĂŒnIm Herbst 1846 waren die Briefmarken Kleiner Adler aufgebraucht. Der Postdirektor beauftragte den Lithographen Schmid, welcher alle Marken der Genfer Post entwarf, neue Briefmarken herzustellen. Dieser fertigte eine neue Druckplatte an, auf der die einzelnen Marken nicht mehr so eng angeordnet waren wie bei der vorhergehenden Ausgabe. Zudem wurde der FlĂŒgel des Adlers grösser, worauf die Benennung dieser Ausgabe zurĂŒckzufĂŒhren ist. So gelangte am 20. November 1846 der so genannte âgrosse Adler hellgrĂŒnâ zur Ausgabe. grosser Adler auf dunkelgrĂŒnem PapierDa im Sommer 1848 der Vorrat an Briefmarken dem Ende entgegen ging, erhielt der Lithograph eine Nachbestellung. Dieser verfĂŒgte aber nicht mehr ĂŒber die gleiche Papiersorte. So wurde diese Auflage auf dunkelgrĂŒnem Papier gedruckt. Der âGrosse Adler dunkelgrĂŒnâ wurde am 22. August 1848 verausgabt. Ganzsache I II IIIBereits am 27. Februar 1846 (zur Zeit des kleinen Adlers) verausgabte die Genfer Post drei verschieden grosse BriefumschlĂ€ge mit eingedrucktem Wertzeichen. Aber auch diese Neuerung fand in Genf kein Gefallen. Diese "Genfer UmschlĂ€ge" verkauften sich sehr schlecht, da sich die Bevölkerung gewohnt war, Briefe je nach Bedarf zu beschriften, zu falten und zu versiegeln. Um die unverkauften BestĂ€nde der UmschlĂ€ge loszuwerden, durften die ausgeschnittenen Wertzeichen ab dem 1. Juni 1849 als normale Briefmarken verwendet werden. "Genfer Ausschnitte" genannt. Die BriefumschlĂ€ge hatten folgende Masse Type 1 Type 2 Type 3 Kanton Basel 1845 Basler Taube Gestaltet wurde die Basler Taube vom Architekten Melchior Berry (1801-1854). Gedruckt im Dreifarbendruck mit ReliefprĂ€gung durch die Buchdruckerei H. Benjamin Krebs in Frankfurt am Main. Eine erste Auflage von grĂŒnen â Basler Dybli â fand bei der Basler Postverwaltung keinen gefallen und gelangte nicht zur Ausgabe. Von der endgĂŒltigen Version in blau werden zwei Farbnuancen unterschieden:
Verkauft wurde die Basler Taube nur en Gros zu 20 StĂŒck Ă 5 Batzen. Eine Basler Taube zu 2 Âœ Rappen deckte die Portokosten fĂŒr die Beförderung einfacher Briefe innerhalb der Stadt. FĂŒr schwerere Briefe oder solche, die im Stadtbann oder den drei Landgemeinden zugestellt werden mussten, waren zwei â Dybli â erforderlich. Bei der Ăbernahme der Kantonalen Post durch den Bund im Dezember 1848 gingen 308 Bogen Ă 40 ââ Francozettelchen â in den Besitz der eidgenössischen Postverwaltung ĂŒber und wurden vermutlich vernichtet. mehr ....
Links: Marken der Ăbergangsperiode 1849 - 1851Mit der Schaffung der Schweizerischen Bundesverfassung 1848 und dem damit verbundenen Ăbergang vom Staatenbund zum Bundesstaat wurden die kantonalen Postverwaltungen auf den 1. Januar 1849 vom Bundesstaat ĂŒbernommen. Mit dem Gesetz von 8. Juni 1849 erhielten die neu geschaffenen Kreispostdirektionen die Bewilligung bis zur EinfĂŒhrung Eidgenössischer Briefmarken in der Ăbergangszeit fĂŒr "volkreiche Ortschaften in denen ein bedeutender Briefwechsel stattfindet" eigene Briefmarken herauszugeben. So nutzten Genf und ZĂŒrich die Möglichkeit zur Herausgabe von Marken nach ermĂ€ssigter Lokaltaxe fĂŒr grössere Ortschaften. Genf: Die in Genf am 22. Oktober 1849 verausgabten Ăbergangsmarken waren im I. Postbezirk gĂŒltig, welcher Stadt und Kanton Genf, sowie den waadtlĂ€ndischen Kreis Nyon umfasste. Die Ziffer 4 (Centimes) der so genannten âWaadt 4â wurde nach nur 4 Monaten wechselkursbedingt auf den Drucksteinen durch die Ziffer 5 ersetzt. Ausgabetag der âWaadt 5â ist der 22. Januar 1850. Weshalb Genf am 9. August 1851 nochmals eine Briefmarke fĂŒr die Lokaltaxe verausgabte ist unklar. Zumal bereits seit einem Jahr die eidgenössischen Marken fĂŒr die Lokaltaxe in Umlauf waren. So muss die "Neuenburg" als Ăquivalent des Kantons Genf (Postkreis I) zu den Marken der eidgenössischen Lokalpostmarken angesehen werden, welche vermutlich bei der Genfer Bevölkerung keinen Gefallen fanden. ZĂŒrich: ZĂŒrich gab im Februar 1850 ebenfalls eine Briefmarke nach ermĂ€ssigter Lokaltaxe fĂŒr grössere Ortschaften im VIII. Postbezirk heraus. Dieser umfasste damals die Kantone ZĂŒrich, Thurgau, Schaffhausen und Zug. Einzelheiten ĂŒber die im Buchdruck hergestellten Briefmarke sind nicht ĂŒberliefert. Ebenso ist unklar, weshalb in Sammlerkreisen diese Briefmarke "Winterthur" genannt wird. Eigenartigerweise wurde diese Marke wenig fĂŒr das ermĂ€ssigte Lokalporto verwendet, sondern öfter als Paar fĂŒr die Kantonaltaxe eingesetzt. Die Kantonalmarken, wie auch die Ăbergangsmarken behielten ihre GĂŒltigkeit bis zum 30. September 1854, also 15 Tage nach EinfĂŒhrung der Sitzenden Helvetia ungezĂ€hnt (Strubel). WaadtWaadt 4 (1849)
Neuenburg 1851Winterthur (1850)Die Kantonalmarken, wie auch die Ăbergangsmarken behielten ihre GĂŒltigkeit bis zum 30. September 1854,
also bis zur EinfĂŒhrung der Sitzenden Helvetia ungezĂ€hnt (Strubel). Die Auflagezahlen der Schweizer Kantonalmarken:
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