Kirchenstaat

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Kirchenstaat Der Kirchenstaat war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Papstes, das seit 756 durch die Pippinsche Schenkung aus den Ländereien des Bischofs von Rom entstand und nach wechselvoller Geschichte letztlich bis zum 6. Wikipedia Hauptstadt: Rom Gegründet: 754 n. Chr. Staatsform: Wahlmonarchie, Theokratie

In bearbeitung // Geschichte Kirchenstaat nach 1815

NETTA DENTRA E FUORO

Erst nach dem Sturz Napoleons 1814 konnte der Papst nach Rom zurückkehren; 1815 wurde Europa auf dem Wiener Kongress im Sinne der Restauration neu geordnet und dabei der Kirchenstaat in seinen Grenzen von 1797 – also unter Verzicht auf die früheren südfranzösischen Exklaven – wiederhergestellt. In dieser Zeit besaß der Kirchenstaat eine verhältnismäßig kleine Armee, nach Bisingers „Vergleichende Darstellung der Grundmacht oder der Staatskräfte aller europäischen Monarchien und Republiken“ (1823) umfasste sie etwa 9100 Mann, die in Civitavecchia stationierte Flotte besaß zwei Fregatten.[5][6]

In der Folgezeit besaß der Kirchenstaat in der gebildeten europäischen Öffentlichkeit – namentlich nach dem Tode Pius' VII. 1823 – einen denkbar schlechten Ruf als Hort von Misswirtschaft, Reaktion und Unterdrückung, wie sie für Polizeistaaten typisch ist. Pius VII. folgten Leo XII., Pius VIII. und Gregor XVI. (1831-1846).

1846 wurde Pius IX. Papst (und blieb es bis 1878). Er agierte anfänglich liberal (1846–1848) und wurde so zu einem Idol der Neoguelfen (des katholischen Flügels der italienischen Liberalen und Nationalisten des Risorgimento); schon bald jedoch erfüllte er deren hochgespannte Erwartungen nicht mehr. Daraufhin kam es im Zuge der Revolutionen von 1848/49 in weiten Teilen Mitteleuropas auch in Rom zur Revolution, der Papst musste fliehen. Am 9. Februar 1849 wurde im Kirchenstaat die Republik ausgerufen (vgl. Römische Republik 1849).

Ab April erfolgte eine militärische Intervention Frankreichs und Spaniens; im Juli war der Kirchenstaat wiederhergestellt. Seither verfolgte Pius IX. einen reaktionären, an die Politik Österreichs angelehnten Kurs. Diese Schutzmacht ging 1859 durch die Kriegsniederlage Österreichs gegen Frankreich und Sardinien-Piemont verloren; und da Frankreich lediglich die Region Latium um Rom militärisch abzusichern bereit war, schloss sich der Rest des bisherigen Kirchenstaates 1860 dem neuen Königreich Italien an. Pius IX. war also der letzte Herrscher des Kirchenstaates. Italienische Nationalisten um Garibaldi versuchten 1867, auch Rom im Handstreich zu erobern, was jedoch am Widerstand päpstlicher und französischer Truppen scheiterte.

Als Frankreich seine seit 1849 im Kirchenstaat stationierten Schutztruppen im Sommer 1870 in der Sitzungspause des Ersten Vatikanischen Konzils aufgrund der Kriegserklärung gegen Preußen aus Rom abzog, marschierten italienische Truppen unter König Viktor Emanuel II. fast kampflos im Kirchenstaat ein, entmachteten den Papst politisch und proklamierten wenig später Rom zur Hauptstadt Italiens.

Der Status der Vatikanstadt war zunächst ungeklärt (so genannte „Römische Frage“), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. Die Römische Frage (und damit auch die Stellung des Papstes und seines Verhältnisses zu Italien) wurde erst 1929 in den Lateranverträgen mit Mussolini geklärt. Danach beschränkt sich das weltliche Territorium der römischen Kirche auf die Vatikanstadt. Dem Vatikan als Nachfolger des Kirchenstaates wurde volle Souveränität und wieder der internationale Status eines eigenständigen Staates zuerkannt.

in Bearebitung // Tarife aus der Schweiz

  • 1816-1832 -- Rp Postvertrag mit Sardinien, Weiterfranke 2 1/2 Bajocchi
  • 1816-1832 -- Rp Postvertrag mit Österreich
  • 1833 -1852 -- Rp Gemäss Postvertrag Sardinien die Impostazione 5 Bajocchi
  • 1.11.1852 - 1860 50 Rp über Österrecih nach Kirchenstaat
  • 1852 Rayon 20 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 8 Bajocchi für Weiterleitung.
  • 1853 Rayon 15 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 12 Bajocchi für Weiterleitung.
  • 18xx Strubel 80 Rp über Marseille bis nach Rom.
  • 18xx sitzende 35 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 6 Bajocchi für Weiterleitung.
  • 1867 sitzende 35 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 4 Bajocchi für Weiterleitung nach Rom
  • 1.7.1862 - 30.9.1865 80 Rp über Frankreich bis nach Rom.
  • 1.10.1865 - 1867 70 Rp über Frankreich bis nach Rom.
  • 21.09.1867 35 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 20 Chentesimi für Weiterleitung.
  • 1.7.1862-31.5.1869 5 Rp. Drucksache über Italien bis Grenze Kirchenstaat 5 Decisimi für Weiterleitung
  • 1.6.1869 - 31.12.1870 4 Rp. Drucksache über Italien bis Grenze Kirchenstaat 5 Decisimi für Weiterleitung

Vorphila

Vorphila
nach Kirchenstaat
1839 .
1856 uber Italien.
1852 uber Italien.

Rayon

  • 1833 -1852 -- Rp Gemäss Postvertrag Sardinien die Impostazione 5 Bajocchi
  • 55 Rp via di Mare, über Frankreich
  • 1.11.1852 - 1860 50 Rp über Österrecih nach Kirchenstaat
  • 1852 Rayon 20 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 8 Bajocchi für Weiterleitung.
  • 1853 Rayon 15 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 12 Bajocchi für Weiterleitung.


Rayon
nach Kirchenstaat
1850 uber Italien.
185x uber Italien.
185x uber Italien.
1853 uber Italien.
1856 uber Italien.
1852 uber Italien.
1852 uber Italien.
1856 über Marseille.
.
1854 Brief über mArseille nach Rom
1856 Muster ohne Wert über Oesterreich nach Rom.
.

Strubel

  • 1856- 55 Rp über Italien nach Rom Teilfrankiert bis Grenze Kirchenstaat.
  • 1857-1858 55 Rp über Frankreich bis nach Rom.
  • 1859-1860 75 Rp über Frankreich bis nach Rom
  • 1.7.1862 - 30.9.1865 80 Rp über Frankreich bis nach Rom.

über Italien

Strubel
über Italien nach Kirchenstaat
55 Rp. Geneve 18.12.1856 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
55 Rp. Geneve 31.5.1858 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
55 Rp. Geneve 5.3.1859 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
55 Rp. Geneve 1.6.1859 über Italien, PD überstempelt mit PF "payé frontiére", bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 14 Bajocchi taxiert.
. 55 Rp. Geneve 24.6.1859 nach Rom PD gestrichen, ersetzt durch PF "payé frontiére" , bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 18 Bajocchi taxiert.

über Frankreich

Strubel
über Frankreich nach Kirchenstaat
55 Rp. Geneve 2.6.1857, über Frankreich nach Rom.
55 Rp. Geneve 15.9.1858, über Frankreich nach Rom.
80 Rp. Bern 4.5.1859, über Frankreich nach Rom.
75 Rp. Geneve 14.10.1859, über Frankreich nach Rom.
75 Rp. Geneve 26.4.1860, über Frankreich nach Rom .
160 Rp. Fribourg 2.12.1862, Späte Strubel Verwendung über Frankreich nach Rom .
.

Sitzende Helvetia

  • ab 1855 Tarif 80 Rp PD über Frankreich (Strubelitarif)
  • ab 1864 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 6 Bajocchi
  • ab 1867 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 4 Bajocchi
  • ab 1867 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 20 Centesimi
  • ab 1867 Tarif 70 Rp PD über Frankreich


Sitzende Helvetia Europa
80 Rp. Brief 22.5.1864 über Frankreich / FR nach Rom.
Winterthur 25.12.1864 über Marseille/Frankreich nach der Hafenstadt Civitaveccia im Kirchenstaat.
35 Rp. Brief 23.5.1864 über Italien nach Rom.
.
160 Rp. Brief 23.11.1864 über Frankreich / FR nach Rom.
35 Rp. Brief 24.4.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 29.5.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 7.6.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 18.6.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 20.8.1865 über Italien nach Rom mit Desinfizierungsstempel.
35 Rp. Brief 8.10.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 12.10.1865 über Italien nach Rom.
140 Rp. Brief 11.11.1865 über Italien nach Rom.
70 Rp. Brief 22.1.1866 über Frankreich nach Rom.
35 Rp. Brief 22.1.1866 über Italien nach Rom.
160 Rp. Brief 20.2.1866 über Marseille / FR nach Rom.
140 Rp. Brief 24.1.1866 über Frankreich nach Rom.
35 Rp. Brief 15.3.1867 über Italien nach Rom.
Brief 2._.1867 über Italien nach Rom
Brief 22.5.1867 über Italien nach Rom
30 Rp, ein mit 40Rp unterfrankiert auf Brief 25.5.1867 "Bahnpoststempel GLARUS ROUTE" über Frankreich /FR nach Rom, der Brief wurde mit 11 Decimini taxiert.
35 Rp. Brief 6.8.1867 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief 2.12.1867 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief 24.12.1867 über Frankreich / FR nach Rom
35 Rp. Brief 2.1.1868 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief 15.02.1868 Italien nach Rom
105 Rp. Brief 3. Gewicht aus Winterthur vom 20.6.1868 Italien nach Rom
70 Rp. Brief 7.08.1868 über Frankreich nach Rom
35 Rp. Brief 5.02.1869 Italien nach Rom
35 Rp. Brief 23.7.1869 über Italien nach Rom
NoImage.JPG
35 Rp. Brief 20.10.1869 über Frankreich / FR nach Rom, weiterleitung nach Padova, frankiert mit Vatikanstaat Marke.
1.40 Rp. Brief 2. Gewichtsklasse 10.11.1869 über Frankreich nach Rom
NoImage.JPG
35 Rp. Brief 9.1.1869 über Italien nach Rom
70 Rp. Brief 9.11.1869 über Frankreich .
35 Rp. Breif nach Civicavetchia vom 23.11.1869 über Italien .
35 Rp Porto Brief vom 13.2.1869 über Italien nach Rom.
70 Rp Porto Brief vom 20.4.1870 über Marseille / FR nach Rom.
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Mitte 1870, nach dem Abzug der Französischen Truppen im Sommer 1870, namen die Italiener das Gebite in Beschlag und Rom wurde zur Hauptstatdt ernannten. Danach existierte die Postalische Grenze Kirchenstaat nicht mehr und ein Brief nach Rom konnte für 30Rp. ohne Taxzuschlag nach Rom befördert werden.

Briefe aus dieser Zeit.

Sitzende Helvetia
5 Rp Drucksachenporto nach Kirchenstaat
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Sitzende Helvetia
4 Rp Drucksachenporto nach Kirchenstaat
Drucksachenporto 4Rp von Nettstal 22.8.1870 bis Grenze Kirchenstaat, Inlandporto mit 5 Centisimi taxiert.
Drucksachenporto 4Rp von Nettstal 21.4.1870 bis Grenze Kirchenstaat, Inlandporto mit 5 Centisimi taxiert.
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Referenzen

  • French Military Forces in Rome 1849-1870 / Steve Walske [1]