Kirchenstaat

Version vom 14. Juli 2016, 09:04 Uhr von WikiAdmin (Diskussion | Beiträge) (Sitzende Helvetia via Italien)
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Kirchenstaat Der Kirchenstaat war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Papstes, das seit 756 durch die Pippinsche Schenkung aus den Ländereien des Bischofs von Rom entstand und nach wechselvoller Geschichte letztlich bis zum 6. Wikipedia Hauptstadt: Rom Gegründet: 754 n. Chr. Staatsform: Wahlmonarchie, Theokratie

In bearbeitung // Geschichte Kirchenstaat nach 1815

NETTA DENTRA E FUORO

Erst nach dem Sturz Napoleons 1814 konnte der Papst nach Rom zurückkehren; 1815 wurde Europa auf dem Wiener Kongress im Sinne der Restauration neu geordnet und dabei der Kirchenstaat in seinen Grenzen von 1797 – also unter Verzicht auf die früheren südfranzösischen Exklaven – wiederhergestellt. In dieser Zeit besaß der Kirchenstaat eine verhältnismäßig kleine Armee, nach Bisingers „Vergleichende Darstellung der Grundmacht oder der Staatskräfte aller europäischen Monarchien und Republiken“ (1823) umfasste sie etwa 9100 Mann, die in Civitavecchia stationierte Flotte besaß zwei Fregatten.[5][6]

In der Folgezeit besaß der Kirchenstaat in der gebildeten europäischen Öffentlichkeit – namentlich nach dem Tode Pius' VII. 1823 – einen denkbar schlechten Ruf als Hort von Misswirtschaft, Reaktion und Unterdrückung, wie sie für Polizeistaaten typisch ist. Pius VII. folgten Leo XII., Pius VIII. und Gregor XVI. (1831-1846).

1846 wurde Pius IX. Papst (und blieb es bis 1878). Er agierte anfänglich liberal (1846–1848) und wurde so zu einem Idol der Neoguelfen (des katholischen Flügels der italienischen Liberalen und Nationalisten des Risorgimento); schon bald jedoch erfüllte er deren hochgespannte Erwartungen nicht mehr. Daraufhin kam es im Zuge der Revolutionen von 1848/49 in weiten Teilen Mitteleuropas auch in Rom zur Revolution, der Papst musste fliehen. Am 9. Februar 1849 wurde im Kirchenstaat die Republik ausgerufen (vgl. Römische Republik 1849).

Ab April erfolgte eine militärische Intervention Frankreichs und Spaniens; im Juli war der Kirchenstaat wiederhergestellt. Seither verfolgte Pius IX. einen reaktionären, an die Politik Österreichs angelehnten Kurs. Diese Schutzmacht ging 1859 durch die Kriegsniederlage Österreichs gegen Frankreich und Sardinien-Piemont verloren; und da Frankreich lediglich die Region Latium um Rom militärisch abzusichern bereit war, schloss sich der Rest des bisherigen Kirchenstaates 1860 dem neuen Königreich Italien an. Pius IX. war also der letzte Herrscher des Kirchenstaates. Italienische Nationalisten um Garibaldi versuchten 1867, auch Rom im Handstreich zu erobern, was jedoch am Widerstand päpstlicher und französischer Truppen scheiterte.

Als Frankreich seine seit 1849 im Kirchenstaat stationierten Schutztruppen im Sommer 1870 in der Sitzungspause des Ersten Vatikanischen Konzils aufgrund der Kriegserklärung gegen Preußen aus Rom abzog, marschierten italienische Truppen unter König Viktor Emanuel II. fast kampflos im Kirchenstaat ein, entmachteten den Papst politisch und proklamierten wenig später Rom zur Hauptstadt Italiens.

Der Status der Vatikanstadt war zunächst ungeklärt (so genannte „Römische Frage“), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. Die Römische Frage (und damit auch die Stellung des Papstes und seines Verhältnisses zu Italien) wurde erst 1929 in den Lateranverträgen mit Mussolini geklärt. Danach beschränkt sich das weltliche Territorium der römischen Kirche auf die Vatikanstadt. Dem Vatikan als Nachfolger des Kirchenstaates wurde volle Souveränität und wieder der internationale Status eines eigenständigen Staates zuerkannt.

in Bearebitung // Tarife aus der Schweiz

  • 1816-1832 -- Rp Postvertrag mit Sardinien, Weiterfranke 2 1/2 Bajocchi
  • 1816-1832 -- Rp Postvertrag mit Österreich
  • 1833 -1852 -- Rp Gemäss Postvertrag Sardinien die Impostazione 5 Bajocchi
  • 1.11.1852 - 1860 50 Rp über Österrecih nach Kirchenstaat
  • 1852 Rayon 20 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 8 Bajocchi für Weiterleitung.
  • 1853 Rayon 15 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 12 Bajocchi für Weiterleitung.
  • 18xx Strubel 80 Rp über Marseille bis nach Rom.
  • 18xx sitzende 35 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 6 Bajocchi für Weiterleitung.
  • 1867 sitzende 35 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 4 Bajocchi für Weiterleitung nach Rom
  • 1.7.1862 - 30.9.1865 80 Rp über Frankreich bis nach Rom.
  • 1.10.1865 - 1867 70 Rp über Frankreich bis nach Rom.
  • 21.09.1867 35 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 20 Chentesimi für Weiterleitung.
  • 1.7.1862-31.5.1869 5 Rp. Drucksache über Italien bis Grenze Kirchenstaat 5 Decisimi für Weiterleitung
  • 1.6.1869 - 31.12.1870 4 Rp. Drucksache über Italien bis Grenze Kirchenstaat 5 Decisimi für Weiterleitung


|          |         |                           | Briefe                        | Einf. Taxe CH Rayon  | Drucksache               | Charge | 
| Datum    | Leitung | Bestimmung                | Frankatur | Grenze  | Stempel |  R I | R II | Gew.   | Einf Tax  Gew.   Bem.    | Taxe   | Bemerkungen
|          |         |                           |           |         |         |  Rp. |  Rp. | Gramm  |    Rp.    Gramm          |        |
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 01.09.1848    AT     Fremd It Staaten             Frei        Ital Gr.    PP       30     30    7.5 Gr |    15            Ita. Gr    -      Frankatur bis CH Grenze möglich
 01.01.1852    AT     Fremd It Staaten 3/4Rayon    Frei        Ital Gr.    PP       25     30    7.5 Gr |    15            Ita. Gr    -      Frankatur bis CH Grenze möglich
                                                                                    35     45    7.5 Gr |    10      
 01.11.1852    AT     Kirchenstaat                 Frei        Ital Gr.    PP       50     50     15 Gr      10            Ita. Gr    + 20   Frankaturzwang
 01.11.1852    AT     Kirchenstaat im Transit d.   Frei        Ital Gr.    PP       50     50     15 Gr      10            Ita. Gr    + 20   Frankaturzwang
                      Sardinien a. d. Westschweiz
                      -Dieser Tarif war gültig bis 1860, danach gab es diese Route nicht mehr
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*01.01.1848    FR     Es galten die alten Tarife
*01.07.1850    FR     Ital. Staaten 3/4 Rayon      Zwang       Landhaf.    PD       50     55     7.5 Gr     10            Landhaf      -     Mit Franz Packetbooten
                                                   Zwang       Landhaf.    PD       60     65     7.5 Gr     10            Landhaf      -     Mit Franz Packetbooten
*01.01.1852    FR     Ital. Staaten 3/4 Rayon      Zwang       Landhaf.    PD       70     80     7.5 Gr     10            Landhaf   doppelt  Mit Franz Packetbooten
                                                   Zwang       Landhaf.    PD       85     95     7.5 Gr     10            Landhaf   doppelt  Mit Franz Booten
*15.12.1854    FR     Ital. Staaten ü. Mittelmeer  Frei        Best.       PD       70     80     7.5 Gr     15            Landhaf   doppelt  Mit Franz Booten
*01.01.1857    FR     Ital. Staaten ü. Mittelmeer  Frei        Best.       PD       75     75     7.5 Gr     15            Landhaf   doppelt  Mit Franz Booten
 01.10.1858  via Sard zu Land im Trabnsit Sard.    Oblig       Röm. Gr.    PF       55            7.5 Gr     10            Röm. Gr.  
             via Sard zu See im Transit Sard.      Oblig.      Röm. Gr.    PF       50            7.5 Gr     10            Röm. Gr.  doppelt
*01.07.1859    FR     Ital. Staaten ü. Marseielle  Frei        Best.       PD       75     75     7.5 Gr     20            Best.     doppelt  Mit Franz Booten
*01.07.1862    FR     Ital. Staaten ü. Mittelmeer  Frei        Best.       PD       80     -      7.5 Gr     20     1b     Best.     doppelt 
 01.10.1865    FR     Ital. Staaten ü. Mittelmeer  Frei        Best.       PD       70     -      7.5 Gr      5            Fr Grenze doppelt 
 01.11.1866    FR     Ital. Staaten ü. Mittelmeer  Frei        Best.       PD       70     -      7.5 Gr      5            Fr Grenze doppelt  ab 20.9.1870 Italien
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*01.01.1848  direkt   Es galten die alten Tarife
*01.04.1851  direkt   zu Land                      Oblig.      Röm. Gr.    PF       55     -      7.5 Gr     10            Sard. Gr.           Tarif gültig bis 9.2.1860
                      zu See                       Landhf.     Röm. Gr.    PF       50     -      7.5 Gr     10            Sard. Gr.    
*01.11.1859  direkt   zu Land                      Oblig.      Röm. Gr.    PF       55     55     7.5 Gr     10            Sard. Gr.  
                      zu Land ab 10.2.1860         Oblig.      Röm. Gr.    PF       40     40     7.5 Gr     10            Sard. Gr.         
                      zu See Handelsschiff         Oblig.      Röm. Gr.    PF       50     50     7.5 Gr     10            Landhaf.    
                      zu See franz. Packetboote    Oblig.      Röm. Gr.    PF       70     70     7.5 Gr     10            Landhaf.    
*01.07.1862  direkt   zu Land oder See             Oblig.      Röm. Gr.    PF       35      -      10 Gr      5   40 Gr.   Päpstl Gr  doppelt
 01.11.1866  direkt   Päpstl.Staaten b.31.12.1870  Oblig.      Röm. Gr.    PD       35      -      10 Gr      5            Päpstl Gr    70
                      Drucksachen ab 01.06.1869                                                    10 Gr      4            Päpstl Gr    70

Tarife im Kirchenstaat

  • 5 Baj bis Grenze Toskana via Sardinien vom 7.3.1859 bis 18.4.1866
  • 4 Baj bis Grenze Toskana via Sardinien vom 19.4.1866 bis 8.7.1867

Am 18 April 1866 genehmigte Papst Pius IX. während einer Audienz einen neuen, verbesserten Tarif für den Postverkehr mit dem Ausland, der an Mai 1866 zur anwendung kam. Insbesondere der Postverkehr mit Italien wurde vereinfacht, die gebühren wurden vereinheitlicht und gesenkt. Bruefe nach Italien mussten bis zur grenze Kirchenstaat mit 4 Baj. freigemacht werden, fpr Briefe aus Italien wurd eienheitlich eine Taxe von gleichfalls 4 Baj. erhoben. Diese gebühren galten je 10 g. <Jürgen Glietsch>

Vorphila

Vorphila
nach Kirchenstaat
1839 .
1856 uber Italien.
1852 uber Italien.

Rayon

  • 1833 -1852 -- Rp Gemäss Postvertrag Sardinien die Impostazione 5 Bajocchi
  • 55 Rp via di Mare, über Frankreich
  • 1.11.1852 - 1860 50 Rp über Österrecih nach Kirchenstaat
  • 1852 Rayon 20 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 8 Bajocchi für Weiterleitung.
  • 1853 Rayon 15 Rp über Italien bis Grenze Kirchenstaat 12 Bajocchi für Weiterleitung.


Rayon
via Mailand nach dem Kirchenstaat
15.10.1850 uber Italien.
185x uber Italien.
185x uber Italien.
15 Rp. 10.1.1852
30 Rp. 11.2.1852 ZÜRICH NACHMITTAG
15 Rp. 24.7.1852 uber Italien.
20 Rp. 19.12.1852 uber Italien.
15 Rp. 4.11.1853 uber Italien.
Rayon
via Marseille nach dem Kirchenstaat (via die Mare)
55 Rp. 26.9.1854 Brief über Marseille nach Rom
110 Rp 16.9.1856 über Marseille.
.
Rayon
via Österreich nach dem Kirchenstaat
50 Rp für Muster ohne Wert 19.12.185x über Oesterreich nach Rom.
.
.
Rayon
Transit Kirchenstaat
1856 uber Italien.
.
.

Strubel

  • 1856- 55 Rp über Italien nach Rom Teilfrankiert bis Grenze Kirchenstaat.
  • 1857-1858 55 Rp über Frankreich bis nach Rom.
  • 1859-1860 75 Rp über Frankreich bis nach Rom
  • 1.7.1862 - 30.9.1865 80 Rp über Frankreich bis nach Rom.

über Italien

Strubel
über Italien nach Kirchenstaat
55 Rp. Geneve (Rosette) 18.10.1854 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
55 Rp. Zofingen 18.12.1856 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
55 Rp. Geneve 14.5.1858 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
55 Rp. Geneve 31.5.1858 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
55 Rp. Geneve 5.3.1859 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
55 Rp. Geneve 1.6.1859 über Italien, PD überstempelt mit PF "payé frontiére", bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 14 Bajocchi taxiert.
. 55 Rp. Geneve 24.6.1859 nach Rom PD gestrichen, ersetzt durch PF "payé frontiére" , bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 18 Bajocchi taxiert. Vermutlich unterfrankiert und Porto nicht anerkannt
. 50 Rp. Geneve 20.8.1859 über Meer (via die mare) nach Rom PD gestrichen, (ersetzt durch PF "payé frontiére") , bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 4 Bajocchi taxiert.
40 Rp. PF Glarus 1860 über Mailand, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 18 Bajocchi taxiert. Vermutlich unterfrankiert und Porto nicht anerkannt.
60 Rp. Geneve 12.8.1861 über Italien, bezahlt bis Grenze Kirchenstaat, dort mit 5 Bajocchi taxiert.
55 Rp fpr Briefüber Mailand bis Grenze Kirchenstaat.

über Frankreich

Strubel
über Frankreich nach Kirchenstaat
55 Rp. Geneve 2.6.1857, über Frankreich nach Rom.
55 Rp. Geneve 16.8.1858, über Sardinien nach Rom.
55 Rp. Geneve 15.9.1858, über Sardinien nach Ancona.
55 Rp. Geneve 15.9.1858, über Frankreich nach Rom.
75 Rp. Geneve 21.11.1858, über Frankreich nach Rom.
80 Rp. Bern 28.04.1859, über Frankreich nach Rom.
80 Rp. Bern 4.5.1859, über Frankreich nach Rom.
75 Rp. Geneve 14.10.1859, über Frankreich nach Rom.
40 Rp. Geneve 13.4.1860, über Frankreich nach Rom .
75 Rp. Geneve 26.4.1860, über Frankreich nach Rom .
75 Rp. Geneve 30.10.1860, über Frankreich nach Rom .
160 Rp. Fribourg 2.12.1862, Späte Strubel Verwendung über Frankreich nach Rom .
.

Sitzende Helvetia via Frankreich

  • ab 1855 Tarif 80 Rp PD über Frankreich (Strubelitarif)
  • ab 1864 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 6 Bajocchi
  • ab 1867 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 4 Bajocchi
  • ab 1867 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 20 Centesimi
  • ab 1867 Tarif 70 Rp PD über Frankreich


Sitzende Helvetia Europa
80 Rp. Brief 22.5.1864 über Frankreich / FR nach Rom.
Winterthur 25.12.1864 über Marseille/Frankreich nach der Hafenstadt Civitaveccia im Kirchenstaat.
.
160 Rp. Brief 23.11.1864 über Frankreich / FR nach Rom.
80 Rp. Charge Brief 31.5.1865 über Frankreich nach Rom.
240 Rp. Charge Brief 17.6.1865 über Frankreich nach Rom.
70 Rp. Brief 22.1.1866 über Frankreich nach Rom.
140 Rp. Brief 24.1.1866 über Frankreich nach Rom.
160 Rp. Brief 14.2.1866 über Mailand / FR nach Rom.
90 Rp. Brief 03.03.1866 über Mailand / FR nach Rom.(Entweder teilbrief mit fehlender farnaktur oder überfrnakierter brief)
140 Rp. 2. Gewichtiger Brief 10.6.1866 über Frankreich nach Rom.
70 Rp. 1. Gewichtiger Brief 19.6.1866 über Frankreich nach Rom.
70 Rp. Brief 11.7.1866 über Frankreich nach Rom, unterfrnakiert und nachtaxiert mit 11 Dexiemen, fehlender betrag.
140 Rp. 2. Gewichtiger Brief 2.11.1866 über Frankreich nach Rom.
140 Rp. Brief Geneve 24.1.1867, doppeltes Gewicht über Frankreich / FR nach Rom
70 Rp. Brief 10.3.1867 über Frankreich nach Rom.
70 Rp. Brief 20.8.1867 über Frankreich nach Rom.
35 Rp. Brief Geneve 20.12.1867 über Frankreich / FR nach Rom
30 Rp, ein mit 40Rp unterfrankiert auf Brief 25.5.1867 "Bahnpoststempel GLARUS ROUTE" über Frankreich /FR nach Rom, der Brief wurde mit 11 Decimini taxiert.
35 Rp. Brief 24.12.1867 über Frankreich / FR nach Rom
70 Rp. Brief 26.12.1867 über Frankreich / FR nach Rom
70 Rp. Brief 7.08.1868 über Frankreich nach Rom
Glarus 29.10.1868
Geneve 20.11.1868 über Frankreich nach Rom
35 Rp. Brief 20.10.1869 über Frankreich / FR nach Rom, weiterleitung nach Padova, frankiert mit Vatikanstaat Marke.
1.40 Rp. Brief 2. Gewichtsklasse 10.11.1869 über Frankreich nach Rom
NoImage.JPG
70 Rp. Brief 9.11.1869 über Frankreich .
um 40 Rp unterfrnakierter Brief vom 26.1.1870 über Frankreich .
70 Rp Porto Brief vom 20.4.1870 über Marseille / FR nach Rom.

Sitzende Helvetia via Italien

  • ab 1855 Tarif 80 Rp PD über Frankreich (Strubelitarif)
  • ab 1864 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 6 Bajocchi
  • ab 1867 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 4 Bajocchi
  • ab 1867 Tairf 35 Rp PP über Italien bis Grenze Kirchenstaat, weitertransport 20 Centesimi
  • ab 1867 Tarif 70 Rp PD über Frankreich


Sitzende Helvetia Europa
40 Rp. Brief 18.11.1862 über Italien nach Rom.
nach Rom.
35 Rp. Brief 23.5.1864 über Italien nach Rom.
50 Rp. Brief 24.2.1865 über Oesterreich/ Italien nach Rom.
50 Rp. Brief 24.2.1865 über Italien nach Rom.
50 Rp. Brief 30.3.1865 über Oesterreich/ Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 24.4.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 29.5.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 7.6.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 18.6.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 8.8.1865 über Firenze nach Rom mit Desinfizierungsschlitzen.
35 Rp. Brief 20.8.1865 über Italien nach Rom mit Desinfizierungsstempel.
35 Rp. Brief 8.10.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 12.10.1865 über Italien nach Rom.
140 Rp. Brief 11.11.1865 über Italien nach Rom.
30 Rp. 1. Gewichtsklasse, um 5 Rp unterfrankierter Brief vom 1.12.1865 über Italien nach Rom.
35 Rp. 1. Gewichtsklasse Brief 22.12.1865 über Italien nach Rom.
70 Rp. 2. Gewichtsklasse Brief 06.01.1866 über Italien Taxe von 12 Bajocchi nach Rom hatte der Empfänger zu zahlen.
35 Rp. 1. Gewichtsklasse Brief 9.1.1866 über Italien nach Rom.
70 Rp. 2. Gewichtsklasse Brief 12.1.1866 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 22.1.1866 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 14.2.1866 über Mailand / FR nach Rom.
35 Rp. Brief 14.2.1866 über mailand / FR nach Rom.
35 Rp. Brief 12.6.1866 über Mailand nach Rom.
35 Rp. Brief 1.8.1866 über Italien nach Rom.
40 Rp. Brief 13.8.1866 über Italien nach Rom, taxiert mit 5 Bajocchi.
35 Rp. Brief 12.9.1866 über Italien nach Rom.
40 Rp. wo nur 35 Rp Notwendig gewesen wären, Brief 3.11.1866 über Italien nach Rom.
50 Rp. wo nur 35 Rp Notwendig gewesen wären, Brief 11.12.1866 über Italien nach Rom.
35 Rp. Brief 15.3.1867 über Italien nach Rom.
70 Rp. Brief 13.5.1867, frankiert für Frankreich, doch übergewichtig und dann über Italien gesendet nach Rom. An der Grenze Kirchenstaat wurden die 7.5 Gramm akzeptiert.
Brief 2._.1867 über Italien nach Rom.
Brief 21.5.1867 über Italien nach Rom
Brief 22.5.1867 über Italien nach Rom
Brief 16.6.1867 über Italien nach Rom
Brief 18.6.1867 über Italien nach CivitaVeccia
Brief 10.7.1867 über Italien nach Civitaveccia
35 Rp. Brief 8.7.1867 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief 6.8.1867 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief ab Geneve 18.11.1867 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief 2.12.1867 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief 2.1.1868 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief Geneve 4.1.1868 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief 15.02.1868 Italien nach Rom
105 Rp. Brief 3. Gewicht aus Winterthur vom 20.6.1868 Italien nach Rom
50 Rp auf Brief, für welchen nur 35 Rp notwendig gewesen wären, von Baeterkinden 9.8.1868 über Mailand nach Rom.
25 Rp Tüblibrief mit 10 Rp Zusatzfrbakatur, für 35 Rp Porto von Genf 28.9.1868 über Mailand nach Civitaveccia.
30 Rp auf Brief, für welchen 35 Rp notwendig gewesen wären, von St Croix 7.11.1868 über Mailand nach Civita Veccia.
35 Rp. Brief 30.11.1868 Italien nach Rom
35 Rp. Brief 5.02.1869 Italien nach Rom
35 Rp. Brief 23.7.1869 über Italien nach Rom
35 Rp. Brief 9.1.1869 über Italien nach Rom
35 Rp. Breif nach Civicavetchia vom 23.11.1869 über Italien .
35 Rp Porto Brief vom 13.2.1869 über Italien nach Rom.
Lenzburg 28.6.1869 über Italien nach Civitaveccia.
35 Rp Porto Brief vom 6.7.1869 über Italien nach Rom.
35 Rp Porto Brief vom 19.8.1869 über Italien nach Rom.
35 Rp Porto Brief vom 21.8.1869 über Italien nach Rom.
35 Rp Porto Brief vom 30.9.1869 über Italien nach Rom.
STG 19.12.1869 über Italien nach Rom.
35 Rp Porto Brief vom 19.1.1870 über Italien nach Rom.
35 Rp Porto Brief vom 04.06.1870 über Italien nach Rom.

Kirchenstaat in Italien integriert

Mitte 1870, nach dem Abzug der Französischen Truppen im Sommer 1870, namen die Italiener das Gebiet in Beschlag und Rom wurde zur Hauptstatdt ernannten. Danach existierte die Postalische Grenze Kirchenstaat nicht mehr und ein Brief nach Rom konnte für 30Rp. ohne Taxzuschlag nach Rom befördert werden.

Sitzende Helvetia ungezähnt
30 Rp Italien Porto in ehemaligen Kirchestaat
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Drucksachen in den Kirchenstaat

Briefe aus dieser Zeit.

Sitzende Helvetia ungezähnt
10 Rp Drucksachenporto nach Kirchenstaat
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Sitzende Helvetia
5 Rp Drucksachenporto nach Kirchenstaat
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Sitzende Helvetia
4 Rp Drucksachenporto nach Kirchenstaat
Drucksachenporto 4Rp von Nettstal 22.8.1870 bis Grenze Kirchenstaat, Inlandporto mit 5 Centisimi taxiert.
Drucksachenporto 4Rp von Nettstal 21.4.1870 bis Grenze Kirchenstaat, Inlandporto mit 5 Centisimi taxiert.
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Referenzen

  • French Military Forces in Rome 1849-1870 / Steve Walske [1]